Das im Inflationsbericht übersehene Detail zum Mindestlohn: Wird es eine zweite Erhöhung geben?

Im ersten Inflationsbericht 2024 der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) fanden sich bemerkenswerte Aussagen zum Mindestlohn. Im Bericht wurde betont, dass "der Mindestlohn im Jahr 2024 nur einmal angepasst wird".

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In dem ersten Inflationsbericht 2024 der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) fanden sich bemerkenswerte Aussagen bezüglich einer Zwischenerhöhung des Mindestlohns. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass der Mindestlohn mit seinem Anstieg einen zunehmend dominanteren Einfluss auf die Nachfrage ausübt.

Im Bericht wurden folgende Formulierungen verwendet:

"Obwohl die monetären und finanziellen Bedingungen eine dämpfende Wirkung auf die Nachfrage ausüben, befinden sie sich zu Beginn des Jahres 2024 weiterhin auf einem inflationären Niveau. Bei dieser Entwicklung spielen neben dem Kostenkanal auch die Lohnsteigerungen, die insbesondere im ersten Quartal des Jahres über den Nachfragekanal wirksam werden, eine deutliche Rolle. Aufgrund der Tatsache, dass der Mindestlohn in den letzten Jahren zweimal jährlich angepasst wurde, ist der Nachfrageeffekt der Lohnsteigerungen zunehmend dominanter geworden.

In diesem Sinne wird die Tatsache, dass der Mindestlohn im Jahr 2024 nur einmal angepasst wird, im zweiten Quartal des Jahres zur Wirksamkeit der geldpolitischen Straffung beitragen. Zusätzlich zu den Löhnen stieg die monatliche Inflation im Januar aufgrund der Auswirkungen von Posten mit zeitabhängiger Preisgestaltung vorübergehend und im Einklang mit den Prognosen des vorherigen Berichts an. Es wird geschätzt, dass sich dieser Anstieg im Februar und danach verlangsamen wird und sich der zugrunde liegende Trend in der ersten Jahreshälfte den Werten des letzten Quartals 2023 annähern wird"

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