Das Rentenberechnungssystem wird geändert
Das Rentenberechnungssystem soll dazu dienen, mehr Menschen länger im Beschäftigungsverhältnis zu halten. Der Umfang der sozialen Sicherheit wird erweitert und die Beitragsbasis gestärkt.
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Laut einer Zusammenstellung aus dem Jahresprogramm der Präsidentschaft für das Jahr 2026 hat der Anteil der Bevölkerung, der unter den Sozialversicherungsschutz fällt, im Jahr 2024 dank der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Wirkung von Beitragsanreizen 89,7 Prozent erreicht.
Um den Geltungsbereich des Sozialversicherungssystems zu erweitern, eine faire und effiziente Struktur zu schaffen und die langfristige finanzielle Nachhaltigkeit zu stärken, wird eine Reihe von politischen Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen. In diesem Sinne wird der Sozialversicherungsschutz ausgeweitet und die Beitragsbasis gestärkt.
NEUE ANWENDUNGEN FÜR BERUFSGRUPPEN WERDEN ENTWICKELT
Um den Zugang zum System zu erleichtern, werden neue Anwendungen für verschiedene Berufs- und Einkommensgruppen entwickelt. Der Geltungsbereich der vereinfachten Arbeitgeberregelung, die Arbeitgeber umfasst, die Hausmeister, Haushaltshilfen, Kinder- oder Altenpfleger beschäftigen, aber keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, wird erweitert.
Für Gruppen, die nicht unter den Sozialversicherungsschutz fallen oder deren Zugang zum System schwierig ist, werden erleichternde Mechanismen entwickelt. Es werden spezielle Sozialversicherungsprogramme für Gruppen wie einkommensschwache Handwerker, Gewerbetreibende, Landwirte und Saisonarbeiter erstellt.
DAS RENTENBERECHNUNGSSYSTEM WIRD NEU GEORDNET
Das Rentenberechnungssystem wird so umgestaltet, dass es Anreize bietet, länger im Beschäftigungsverhältnis zu bleiben. Diese Neuregelung soll ohne finanzielle Mehrbelastung dazu dienen, die Beschäftigungsdauer der Personen zu verlängern, wobei Gerechtigkeit und versicherungsmathematisches Gleichgewicht im Vordergrund stehen.
In diesem Rahmen werden Reformbereiche festgelegt und Arbeiten zur Stärkung der finanziellen Nachhaltigkeit des Sozialversicherungssystems durchgeführt.
BEITRAGSEINZÜGE WERDEN ERHÖHT, SCHULDENVERFOLGUNG WIRD FORTGESETZT
Im Sozialversicherungssystem werden die Beitragseinzüge erhöht und die Prozesse zur Verfolgung und Einziehung von Beitragsschulden effizienter gestaltet. Im Rahmen des Gesetzes über das Einziehungsverfahren für öffentliche Forderungen werden die Einziehungsverfahren für Beitragsschulden effektiv umgesetzt. Versicherte, die Schulden bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) haben, werden kontaktiert und bei der Tilgung ihrer Schulden beraten.
EFFIZIENZ DER KONTROLLEN WIRD GESTÄRKT
Um die Effizienz des Sozialversicherungssystems zu steigern, werden die Kontrollen verstärkt. Es werden risikoorientierte und systematische Prüfungsaktivitäten in verschiedenen Sektoren und an Arbeitsplätzen durchgeführt. Zudem werden Versicherte, deren beitragspflichtiges Einkommen im Vergleich zum Vormonat um mehr als 20 Prozent gesunken ist, per SMS gewarnt.