Datum steht fest: Arbeitgeberzuschuss zum Mindestlohn wird dem Parlament vorgelegt

Die Regelung zur Erhöhung des Mindestlohnzuschusses von 500 auf 700 Lira wird dem Parlament vorgelegt.

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Der Gesetzesentwurf, der auch die Regelung zur Erhöhung des Mindestlohnzuschusses von 500 auf 700 Lira umfasst, soll am Montag, dem 15. Januar, dem Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegt werden.

Die Abgeordneten der AKP haben ihre Arbeiten zu den notwendigen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohnzuschusses abgeschlossen.

Dem Gesetzesentwurf zufolge, der nun zur Unterzeichnung durch die Abgeordneten bereitliegt, wird der Mindestlohnzuschuss von 500 auf 700 Lira angehoben. Zudem wird eine Regelung zum Kurzarbeitergeld auf die Tagesordnung kommen.

Der Entwurf wird am Montag dem Präsidium der TBMM vorgelegt. Nach der Beratung im Planungs- und Haushaltsausschuss wird der Entwurf nach Abschluss des Ausschussverfahrens an das Plenum der TBMM weitergeleitet.

Es wird erwartet, dass die Regelung zur Verbesserung der Rentenbezüge von SSK- und Bağkur-Versicherten nach einer Entscheidung im Präsidialkabinett während des Ausschussverfahrens in den Entwurf aufgenommen wird.

Der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler hatte anlässlich des Tages der arbeitenden Journalisten am 10. Januar bei einem Besuch des Verbandes der Parlamentskorrespondenten (PMD) bezüglich der Verbesserungen bei den SSK- und Bağkur-Renten erklärt: "Unser Ministerium arbeitet daran. Wir haben ein Vorgespräch geführt. Wenn es bis nächste Woche abgeschlossen ist, wird es im Kabinett bewertet und anschließend nehmen wir es in unseren Gesetzesentwurf auf. Vielleicht haben wir das in unserer dritten Woche geklärt."