Details zur Pflicht für glutenfreie Produkte in Supermarktketten bekannt gegeben
Das vom Handelsministerium erstellte Kommuniqué zur Einführung der Verkaufspflicht für glutenfreie Lebensmittel wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach sind Supermarktketten mit mehr als 200 Filialen unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, glutenfreie Produkte anzubieten.
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Das vom Handelsministerium erstellte Kommuniqué zur Einführung der Verkaufspflicht für glutenfreie Lebensmittel wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
SUPERMÄRKTE MIT MEHR ALS 200 FILIALEN
Demnach sind Einzelhandelsketten im Lebensmittelsektor, die schnelllebige Konsumgüter verkaufen und über mehr als 200 Filialen verfügen, verpflichtet, in ihren Filialen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 250 Quadratmetern glutenfreies Mehl sowie süße und salzige Snacks zum Verkauf bereitzuhalten.
Die betreffenden Geschäfte müssen zudem in ihren Filialen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern glutenfreies Brot, Mehl, Nudeln sowie süße und salzige Snacks kontinuierlich und in einer Menge vorrätig halten, die die Nachfrage deckt.
Einige Bestimmungen der Regelung treten am 1. Juni, andere am 1. September 2024 in Kraft.