Details zur Unterstützung für Studenten bei Telefon- und Computerkäufen bekannt gegeben
Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Bewertungsverfahren für die Bereitstellung technologischer Geräte und Internetunterstützung für Studierende an Hochschulen wurden festgelegt. Den jungen Menschen wird Unterstützung für Desktop-Computer, Tablets oder Mobiltelefone gewährt. Auch Studierende im Fernstudium werden von diesem Recht profitieren.
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Das Kommuniqué des Ministeriums für Jugend und Sport zur Gewährung von technologischer Geräte- und Internetunterstützung für Studierende an Hochschulen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach wird das Ministerium 44,44 Prozent des Verkaufspreises von Mobiltelefonen und 16,66 Prozent des Preises von Computergeräten als Unterstützung übernehmen.
WIE ERFOLGT DIE BEANTRAGUNG?
Um die Unterstützung für Computer, Mobiltelefone und Internet in Anspruch nehmen zu können, müssen Studierende ihren Antrag über das IT-System des Ministeriums für Jugend und Sport stellen. Die Studierenden können diesen Dienst einmalig in Anspruch nehmen.
WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?
Das Kommuniqué enthält auch die Voraussetzungen für die Antragstellung. Zum Zeitpunkt des Kaufs darf das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Zudem gehört zu den Bedingungen für die Unterstützung technologischer Geräte, dass der endgültige Verkaufspreis des Computers oder Mobiltelefons inklusive Steuern unter 9.500 Lira liegen muss.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die Geräterechnung auf den Namen des Studierenden ausgestellt ist und dessen türkische Identitätsnummer enthält, sowie dass die Bank-IBAN-Nummer und der Telefonanschluss auf den Studierenden registriert sind.
INTERNETUNTERSTÜTZUNG
Die Internetunterstützung ist auf einen Anschluss beschränkt. Sie wird für zwei Monate kostenlos gewährt und umfasst monatlich 10 GB, insgesamt also 120 GB pro Jahr. Nicht genutzte Internetkontingente können nicht in den Folgemonat übertragen werden. Sollte die Nummer des Studierenden zu einem anderen Mobilfunkbetreiber portiert werden, wird die betreffende Unterstützung eingestellt.