Die von Millionen Rentnern erwarteten Rentenerhöhungen sind im E-Devlet-System sichtbar
Während die Wirtschaftsverwaltung eine zusätzliche Regelung für die ab Januar 2024 geltenden Renten vorbereitet, wurden die neuen Rentenbeträge, die auf Basis der 37,57-prozentigen Erhöhung für SGK- und Bağ-Kur-Rentner berechnet wurden, in die E-Devlet-Anwendung hochgeladen.
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Während die Regierung eine zusätzliche Regelung für die ab Januar 2024 geltenden Renten trifft, wurden die auf Basis der 37,57-prozentigen Erhöhung berechneten neuen Rentenbeträge in die E-Devlet-Anwendung hochgeladen. SGK- und Bağ-Kur-Rentner können ihre neuen Rentenbeträge inklusive der Zusatzleistungen im Bereich der 4-A-Rente in der E-Devlet-Anwendung einsehen.
Die Rentner können ihre neuen Renten ab dem 17. Januar entsprechend ihrer Zuteilungsnummer abheben. Mit einer im vergangenen Jahr verabschiedeten gesetzlichen Regelung waren die niedrigsten Renten durch eine Pauschalzahlung auf 7500 Lira aufgestockt worden.
Diese Regelung stellt sicher, dass Rentner, deren Grundrente bei 5500 Lira oder darunter liegt, auch nach der 37,57-prozentigen Erhöhung eine Rente von 7500 Lira erhalten. Sollte eine zusätzliche Erhöhung erfolgen, wird diese als Differenzbetrag auf die nächste Rente angerechnet oder als Sonderzahlung ausgezahlt.