Eilmeldung... Inflation bekannt gegeben: Mietsteigerungsrate für März steht fest

Nach den vom Türkischen Statistikamt veröffentlichten Daten für Februar wurde die jährliche Inflationsrate mit 31,53 Prozent verzeichnet. Mit den veröffentlichten VPI-Daten steht nun auch die neue Mietsteigerungsrate fest, die für Wohnungen und Gewerbeimmobilien angewendet wird.

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Mit der Bekanntgabe der Inflationszahlen für Februar wurde die maximale Steigerungsrate festgelegt, die für Wohnungen und Gewerbeimmobilien angewendet werden kann, deren Mietverträge in diesem Monat verlängert werden. Laut den Daten des Türkischen Statistikamtes (TÜİK) stieg der Verbraucherpreisindex (VPI) auf monatlicher Basis um 2,96 Prozent und auf jährlicher Basis um 31,53 Prozent.

MIETSTEIGERUNGSRATE BEI 33,39 PROZENT

Basierend auf den veröffentlichten 12-Monats-Durchschnittswerten des VPI wurde die Mietsteigerungsrate auf 33,39 Prozent berechnet. Demnach dürfen die Mieten für Mieter, deren Vertragslaufzeit im Februar endet, maximal um diesen Prozentsatz erhöht werden. Im Vormonat lag die angewendete Steigerungsrate bei 33,98 Prozent.

BERECHNUNGSMETHODE BEI WOHNMIETEN

Die Steigerungsrate bei Wohnmieten wird auf Grundlage der vom TÜİK veröffentlichten 12-Monats-Durchschnittsveränderungsrate des VPI des Vormonats vor der geplanten Mieterhöhung bestimmt. Der Vermieter kann die Miete bis zu dieser Obergrenze erhöhen; die Festlegung eines niedrigeren Satzes ist ebenfalls möglich.

Wenn die Mieterhöhung beispielsweise im Oktober erfolgen soll, wird die 12-Monats-Durchschnittsveränderungsrate des VPI für den September des betreffenden Jahres herangezogen.

VERTRAG IST BEI GEWERBEIMMOBILIEN MASSGEBLICH

Bei Gewerbemieten richtet sich die Steigerungsrate in erster Linie nach den Vertragsbestimmungen. Wenn im Vertrag einer der vom TÜİK veröffentlichten Indizes als Referenz festgelegt wurde, wird die Steigerungsrate ebenfalls auf Basis der entsprechenden Indexdaten des Vormonats vor der geplanten Erhöhung berechnet.

Auch in diesem Fall kann der Vermieter eine Erhöhung anwenden, die dem festgelegten Satz entspricht oder niedriger ist. Erfolgt die Erhöhung im Oktober, werden die Indexdaten vom September desselben Jahres zugrunde gelegt.