Eilmeldung: Mietsteigerungsrate für August steht fest
Mit den Juli-Inflationsdaten des türkischen Statistikamtes TÜİK wurde die Obergrenze für Mietsteigerungen bei Wohnungen und Gewerbeimmobilien für den Monat August festgelegt.
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Nachdem das Türkische Statistikamt (TÜİK) die Inflationsdaten für Juli veröffentlicht hat, steht nun auch die maximale Erhöhungsrate fest, die im August bei Mieten angewendet werden kann.
Demnach wurde die Obergrenze für Mietanpassungen bei Wohnungen und Gewerbeimmobilien für den Monat August auf 31,90 Prozent berechnet.
Die zulässige Obergrenze für Mieterhöhungen wird auf Basis des 12-Monats-Durchschnitts der von der TÜİK bekannt gegebenen Inflationsdaten ermittelt. Dieser Wert stellt die Obergrenze dar, die bei der Erneuerung von Mietverträgen zu berücksichtigen ist.
Bei Wohnungsmieten galt bis Juli 2024 für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Mietpreisbremse von 25 Prozent. Nach dem Auslaufen dieser Regelung wird für Mietsteigerungen nun wieder der 12-Monats-Durchschnitt der Inflation als Grundlage herangezogen.