Frist für die Einkommensteuererklärung läuft ab! Wer sie nicht einreicht, muss mit Strafen rechnen
Die jährliche Einkommensteuererklärung für Mieteinnahmen muss bis zum 7. April eingereicht werden. Wer die Erklärung nicht fristgerecht abgibt, muss mit einem Bußgeld wegen besonderer Unregelmäßigkeiten sowie Verzugszinsen rechnen.
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Für Immobilieneigentümer und Steuerpflichtige endet die Frist zur Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung am Montag, den 7. April. Laut einer Mitteilung der türkischen Finanzverwaltung (GİB) wurde die für die Erklärung der Einkünfte des Jahres 2024 festgelegte Frist aufgrund des Ramadan-Festes vom 2. April auf den 7. April verlängert.
ERKLÄRUNG KANN ELEKTRONISCH EINGEREICHT WERDEN
Steuerpflichtige können ihre Erklärungen schnell und sicher über die digitalen Plattformen der GİB abgeben. Gewerbetreibende, Landwirte und Freiberufler, die ihre Einkünfte nach der tatsächlichen Methode ermitteln, können ihre jährlichen Einkommensteuererklärungen elektronisch einreichen.
Empfänger von Einkünften aus Löhnen, Mieten oder Kapitalvermögen können ihre Transaktionen über das „System für fertige Steuererklärungen“ (Digitale Steuerbehörde) abwickeln.
PFLICHT ZUR ERKLÄRUNG VON MIETEINNAHMEN: AB WELCHEM BETRAG IST STEUER ZU ZAHLEN?
Für das Jahr 2024 gelten bei Mieteinnahmen folgende steuerliche Verpflichtungen:
Steuerpflichtige, deren Mieteinnahmen aus Wohnraum 33.000 TL übersteigen,
sowie Steuerpflichtige, deren Mieteinnahmen aus gewerblichen Objekten 230.000 TL übersteigen, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Wer Einkünfte unterhalb dieser Beträge erzielt, ist nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.
STRAFEN UND ZINSEN BEI VERSPÄTUNG
Nach Ablauf der Erklärungsfrist:
Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht, muss mit einem Bußgeld wegen besonderer Unregelmäßigkeiten rechnen.
Bei verspäteter Zahlung der Steuer werden zudem ein Steuerverkürzungszuschlag und Verzugszinsen erhoben.
Die Steuern können in zwei Raten im April und Juli 2025 gezahlt werden.
WIE UND WO KANN GEZAHLT WERDEN?
Steuerzahlungen können wie folgt geleistet werden:
über gib.gov.tr,
die GİB-Mobilanwendung,
die Digitale Steuerbehörde,
per Bank- oder Kreditkarte bei Partnerbanken,
über PTT-Filialen.