"Einzelhandelsregelungen müssen umgesetzt werden"

Der Vorsitzende des türkischen Handwerks- und Gewerbeverbandes (TESK), Bendevi Palandöken, forderte die schnellstmögliche Umsetzung der Regelungen zum "Einzelhandelsgesetz".

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Der Vorsitzende des türkischen Handwerks- und Gewerbeverbandes (TESK), Bendevi Palandöken, argumentierte in einer schriftlichen Erklärung, dass nationale Supermarktketten durch den Verkauf von Produkten aus 415 verschiedenen Berufszweigen – von Grundnahrungsmitteln bis hin zu Technologie, Textilien, Kosmetik, Haushaltsgeräten, Möbeln, Eisenwaren und Spielzeug – ein Umfeld unlauteren Wettbewerbs auf dem Markt schaffen.

Palandöken erklärte, dass zur Gewährleistung der Preisstabilität und zur Bekämpfung der Inflation die Regelungen zum Einzelhandelsgesetz so schnell wie möglich auf die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) gesetzt und umgesetzt werden müssten. Er forderte die Einführung gesetzlicher Verpflichtungen für Supermarktketten, um unlauteren Wettbewerb zu verhindern.

Palandöken äußerte sich wie folgt: "So wie dieses Geschäft weltweit gehandhabt wird, sollte es auch bei uns gehandhabt werden. Es muss eine Regelung getroffen werden, die die Öffnungs- und Schließzeiten der Supermarktketten, ihre Standorte, die Eröffnungsquoten basierend auf der Bevölkerungszahl, einen Ruhetag pro Woche sowie den Schutz der Arbeitnehmerrechte umfasst. In Gebieten unter einer bestimmten Bevölkerungszahl und an Orten, die die festgelegten Abstandsregeln nicht einhalten, sollten keine Betriebe eröffnet werden. Andernfalls kann auf dem Markt keine Preisstabilität erreicht werden."

Palandöken kritisierte den Verkauf von Produkten wie Mobiltelefonen, Haushaltsgroßgeräten und elektrischen Haushaltsgeräten in Supermarktketten und merkte dazu an:

"Es werden sogar Produkte mit hohen Preisen verkauft, die unter Garantie stehen sollten. Wenn diese Produkte defekt sind, finden die Verbraucher keine Ansprechpartner; zudem gibt es zahlreiche Kunden, die den Garantieservice nicht erreichen können oder trotz Kontaktaufnahme nicht die gewünschte Rückmeldung erhalten. In solchen Fällen sind die Supermarktketten weder die richtigen Ansprechpartner, noch können sie bei der Problemlösung helfen. Wer nicht für die von ihm verkauften Produkte einstehen kann, sollte diese nicht verkaufen. Mit einer Änderung des Einzelhandelsgesetzes sollten Supermarktketten nur noch Lebensmittel verkaufen dürfen."