Entscheidung betrifft Millionen beim Gebrauchtwagenhandel: Ministerium verlängert Frist

Das Handelsministerium hat die Laufzeit der „6-Monate-6-Tausend-Kilometer“-Regelung sowie die Beschränkungen für Inserate auf dem Gebrauchtwagenmarkt um weitere 6 Monate verlängert. Die Regelungen bleiben bis zum 1. Januar 2027 in Kraft, und auch die Praxis, dass Notare regelwidrige Verkäufe blockieren, wird fortgesetzt.

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Die Regelungen zur „6-Monate-6-Tausend-Kilometer“-Vorgabe sowie die Beschränkungen für Inserate auf dem Gebrauchtwagenmarkt wurden bis zum Jahresende verlängert. Das Handelsministerium gab bekannt, dass die entsprechenden Maßnahmen bis zum 1. Januar 2027 fortgeführt werden.

In der Erklärung des Ministeriums wurde mitgeteilt, dass die Laufzeit der geltenden Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher auf dem Gebrauchtwagenmarkt, zur Verhinderung spekulativer Preisbewegungen und zur Gewährleistung des Marktgleichgewichts um weitere 6 Monate verlängert wurde.

REGELUNGEN BLEIBEN BIS JAHRESENDE IN KRAFT

Demnach behalten die „6-Monate-6-Tausend-Kilometer“-Regelung sowie die Inseratsbeschränkungen ihre Gültigkeit bis zum 1. Januar 2027. Damit soll verhindert werden, dass Neuwagen kurzfristig zu überhöhten Preisen auf den Gebrauchtwagenmarkt gelangen.

NOTARE WERDEN WEITERHIN REGELWIDRIGE VERKÄUFE BLOCKIEREN

Das Ministerium teilte mit, dass neben Unternehmen, die über eine Zulassung für den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen verfügen, auch bei natürlichen und juristischen Personen, die innerhalb eines Kalenderjahres ohne eine solche Zulassung drei oder mehr Gebrauchtwagen verkaufen, regelwidrige Transaktionen weiterhin durch die Notariate verhindert werden.

GELDSTRAFEN IN HÖHE VON FAST 170 MILLIONEN LIRA VERHÄNGT

In der Erklärung wurde betont, dass die Arbeiten zur Wahrung einer fairen und stabilen Marktstruktur im Automobilsektor fortgesetzt werden, und folgende Aussagen wurden getroffen:

„Als Handelsministerium setzen wir unsere Bemühungen entschlossen fort, um eine faire, wettbewerbsfähige und stabile Marktstruktur im Automobilsektor zu etablieren, spekulative Preisbildungen zu verhindern, gegen Hortungsaktivitäten vorzugehen und unsere Verbraucher zu schützen.

Infolge der durch unser Handelsministerium durchgeführten Kontrollen wurden bisher gegen autorisierte Autohändler und Autohäuser, die gegen die 6-Monate-6-Tausend-Kilometer-Regelung verstoßen haben, Geldstrafen in Höhe von insgesamt 54 Millionen Türkischen Lira verhängt; gegen Personen und Unternehmen, die gegen die Inseratsbeschränkungen verstoßen haben, wurden Verwaltungsgelder in Höhe von etwa 116 Millionen Türkischen Lira festgesetzt.

In diesem Sinne wurden die Laufzeiten der 6-Monate-6-Tausend-Kilometer-Regelung sowie der Inseratsbeschränkungen durch unser Handelsministerium um weitere 6 Monate verlängert und bleiben bis zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Darüber hinaus werden neben Unternehmen mit einer Zulassung für den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen auch die regelwidrigen Verkäufe von natürlichen und juristischen Personen, die innerhalb eines Kalenderjahres ohne Zulassung drei oder mehr gebrauchte Kraftfahrzeuge verkaufen, weiterhin durch die Notariate blockiert.“