Entscheidung betrifft Millionen: Kritische Information aus dem SGK-Leistungsnachweis entfernt

Die Codes für das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie die Kündigungsgründe wurden aus dem Leistungsnachweis der Sozialversicherungsanstalt (SGK) entfernt. Die Maßnahme wurde nach einem Präzedenzurteil des Staatsrats zum Schutz personenbezogener Daten und zum Recht auf Arbeit umgesetzt.

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Die Codes für das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie die Kündigungsgründe, die bisher im über e-Devlet abrufbaren Dokument „SGK-Registrierungs- und Leistungsnachweis / Liste der Arbeitgeberbezeichnungen“ enthalten waren, sind nicht mehr sichtbar. Mit dieser Änderung, die Millionen von Arbeitnehmern betrifft, wurden Informationen, die bei neuen Bewerbungen zu Problemen geführt haben sollen, aus den Dokumenten entfernt, die Arbeitgebern vorgelegt werden.

STAATSRATSURTEIL GAB DEN ANSTOSS

Wie Burak Taşçı von NTV berichtet, bildet das Urteil des Staatsrats vom 14. Oktober 2024 die Grundlage für diese Regelung. Das Gericht entschied, dass insbesondere der Code für „Verstoß gegen Moral und Treu und Glauben“ auf der einseitigen Erklärung des Arbeitgebers beruhe und dass die Aufnahme von Vorwürfen, die kein Gerichtsverfahren durchlaufen haben, in offizielle Register gegen das Recht auf Arbeit sowie gegen das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten verstoße.

FÜR WEN SIND DIE INFORMATIONEN NOCH ZUGÄNGLICH?

Mit der neuen Regelung können Arbeitnehmer ihre eigenen Codes für das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis weiterhin über e-Devlet einsehen. In dem Leistungsnachweis, der Arbeitgebern vorgelegt wird, sind diese Informationen jedoch nicht mehr enthalten. Wenn jedoch eine Kündigungsanzeige angefordert wird, ist der Kündigungsgrund in diesem Dokument weiterhin ersichtlich.