Entscheidung der BDDK zur Inflationsrechnungslegung
Die BDDK hat beschlossen, dass Banken und Finanzinstitute ab dem 1. Januar 2025 auf die Inflationsrechnungslegung umstellen werden.
İHA
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat bekannt gegeben, dass Banken sowie Finanzleasing-, Factoring-, Finanzierungs-, Sparfinanzierungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaften ab dem 1. Januar 2025 auf die Inflationsrechnungslegung umstellen werden.
In der auf der Website der BDDK veröffentlichten Erklärung heißt es: "Es wurde beschlossen, dass Banken sowie Finanzleasing-, Factoring-, Finanzierungs-, Sparfinanzierungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaften ab dem 1. Januar 2025 die Inflationsrechnungslegung anwenden werden."