Entscheidung der KVKK zu Identitäts- und Fotoanforderungen bei Krypto-Konten
Die türkische Datenschutzbehörde (KVKK) hat entschieden, dass es nicht gegen Gesetze verstößt, wenn Anbieter von Krypto-Dienstleistungen von ihren Mitgliedern Identitäts- und Fotodaten anfordern.
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Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) hat entschieden, dass die Verarbeitung von Identitäts- und Fotodaten durch Anbieter von Krypto-Dienstleistungen im Rahmen ihrer Verpflichtungen gemäß dem Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche erfolgt.
Laut der Entscheidung der KVKK hatte eine Person, die Mitglied bei einem Krypto-Dienstleister war, eine Erhöhung ihres Mitgliedschaftsstatus auf der Plattform beantragt. Der als Datenverantwortlicher agierende Dienstleister forderte daraufhin ein Foto der Vorder- und Rückseite des Personalausweises sowie ein Passfoto der Person an.
Die Person wandte sich an die KVKK mit der Begründung, dass der Datenverantwortliche übermäßig und unverhältnismäßig viele personenbezogene Daten verarbeite, und forderte eine Untersuchung gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 sowie die Löschung der verarbeiteten Informationen.
Die KVKK wies darauf hin, dass Krypto-Dienstleister als Datenverantwortliche gemäß dem Gesetz Nr. 5549 zur Verhinderung der Geldwäsche zur Datenverarbeitung verpflichtet seien, und entschied, dass die Datenverarbeitung rechtmäßig sei.
In der Entscheidung wurde festgehalten, dass der Datenverantwortliche die personenbezogenen Daten anfordern dürfe, um festzustellen und zu bestätigen, dass die Transaktionen tatsächlich vom Nutzer selbst durchgeführt wurden. Es wurde geurteilt, dass die Verarbeitung der angeforderten personenbezogenen Daten auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 beruhe.
Der Ausschuss stellte fest, dass der Antrag des Beschwerdeführers auf Löschung seiner personenbezogenen Daten zunächst an den Datenverantwortlichen hätte gerichtet werden müssen, und entschied, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich seien.