Entscheidung der Zentralbank zu FAST: Neue Funktionen in Betrieb genommen
Der seit 2024 für Privatnutzer verfügbare FAST-Zahlungsanforderungsdienst erleichtert nun mit neuen Funktionen auch Zahlungsanforderungen für Unternehmenskunden.
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Die Zentralbank hat den FAST-Zahlungsanforderungsdienst (FAST Ödeme İste Katman Servisi) um neue Funktionen erweitert und damit den Leistungsumfang vergrößert. Der Dienst, der seit 2024 von Privatnutzern in Anspruch genommen wird, ist nun auch für Unternehmenskunden zugänglich.
Durch die Aktualisierung kann der FAST-Zahlungsanforderungsdienst sowohl für Zahlungen zwischen Unternehmen als auch für Transaktionen zwischen Unternehmen und Privatnutzern genutzt werden, um Zahlungsanforderungen einfach einzuleiten.
In der Mitteilung der Zentralbank wurde bekannt gegeben, dass dem Dienst neue Funktionen wie „Teilzahlung“, „vorzeitige Zahlung“ und für Unternehmenskunden „Zahlungsaufschub“ hinzugefügt wurden. Diese Funktionen stehen seit dem 18. Januar 2025 zur Verfügung.
ERLEICHTERUNG BEI ZAHLUNGEN
In der Erklärung wurden folgende Informationen gegeben:
"Der FAST-Zahlungsanforderungsdienst wird mit seinen vielfältigen Funktionen und Anwendungsbereichen den Nutzern neue Erleichterungen bieten und im Zahlungsökosystem an vielen Stellen einen Mehrwert schaffen.
Im FAST-System, das rund um die Uhr sofortige und sichere Geldtransfers ermöglicht, ist die Zahl der Teilnehmer, bestehend aus Banken sowie Zahlungs- und E-Geld-Instituten, im Jahr 2024 auf 42 gestiegen. Das FAST-System, das als alternative Zahlungsmethode zu Bargeld und Karten genutzt wird, um den Anforderungen des Zahlungsökosystems gerecht zu werden, verzeichnete im Dezember 2024 ein durchschnittliches tägliches Transaktionsvolumen von 13,8 Millionen, das seit dem ersten Tag der Inbetriebnahme stetig gewachsen ist.
Das FAST-System ermöglicht es Nutzern durch seine Layer-Dienste, Zahlungen einfach, sicher und schnell abzuwickeln. Die innovativen Technologien, mit denen die Layer-Dienste zusammenarbeiten, zielen darauf ab, den Wettbewerb und die Innovation im Zahlungsverkehr zu fördern und die Entstehung neuer Geschäftsmodelle zu ermöglichen."