Entscheidung des Verfassungsgerichts: Wichtiges Urteil im Steuerrecht!
Das Verfassungsgericht (AYM) hat seine Entscheidung zu Steuerklagen, Vollstreckungsklagen und Klagen gegen Verwaltungsakte bekannt gegeben.
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Eine Entscheidung, die Millionen von Steuerzahlern und Bürgern betrifft, wurde vom Verfassungsgericht getroffen. Die 2. Steuerkammer des Regionalverwaltungsgerichts Samsun hatte die Aufhebung einer Bestimmung beantragt, die Gegenstand einer Klage auf Rückerstattung gezahlter Stempelsteuern war, da sie diese für verfassungswidrig hielt.
Laut einem Bericht von Hürriyet hat das Verfassungsgericht den Weg für Revisionen beim Staatsrat (Danıştay) gegen Urteile geöffnet, die von Gerichten im Jahr 2023 in Steuerklagen, Vollstreckungsklagen und Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte gefällt wurden, deren Streitwert 581.000 TL nicht übersteigt.
Mit anderen Worten: Selbst wenn der Streitwert nur 1 Lira beträgt, kann die Klage nun vor dem Staatsrat in Revision gehen.
Das Verfassungsgericht entschied über den ersten Absatz von Artikel 46 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren (Gesetz Nr. 2577 vom 6.1.1982), der durch Artikel 20 des Gesetzes Nr. 6545 vom 18.6.2014 geändert wurde, wie folgt:
„A. Die Formulierung '...die einhunderttausend Türkische Lira übersteigen' in Buchstabe (b) ist verfassungswidrig und wird aufgehoben,
B. Der verbleibende Teil von Buchstabe (b) wird gemäß Artikel 43 Absatz 4 des Gesetzes über die Organisation und das Verfahren des Verfassungsgerichts (Gesetz Nr. 6216 vom 30.3.2011) aufgehoben,
C. Es wurde einstimmig beschlossen, dass alle Aufhebungsbestimmungen gemäß Artikel 153 Absatz 3 der Verfassung und Artikel 66 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 6216 neun Monate nach Veröffentlichung der Entscheidung im Amtsblatt in Kraft treten.“