Entscheidung für Goldanleger und Reisende im Amtsblatt veröffentlicht! Verbot und Erhöhung der Obergrenzen...

Mit einer neuen Regelung im Amtsblatt wurde Juwelieren der Verkauf von sogenanntem „Kesme“-Gold (geschnittenes Gold) untersagt. Zudem wurde der zulässige Betrag an Bargeld für Auslandsreisen erhöht.

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Der AKP-Vorsitzende und Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat ein Dekret unterzeichnet, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde und eine bedeutende Änderung im Juweliersektor mit sich bringt.

Ab sofort dürfen Juweliere in der Türkei kein sogenanntes „Kesme“-Gold – also in Stücke geschnittene Edelmetalle – mehr verkaufen. Diese Regelung trat durch eine Änderung des Beschlusses Nr. 32 zum Schutz des Wertes der türkischen Währung in Kraft.

ERHÖHUNG DES BARGELDBETRAGS BEI AUSLANDSREISEN

Darüber hinaus wurde der Betrag an Bargeld aktualisiert, den man bei Auslandsreisen mit sich führen darf. Die bisherige Grenze von 25.000 Lira wurde mit der neuen Regelung auf 185.000 Lira angehoben.

Außer an vom Handelsministerium autorisierte Juweliergeschäfte und Personen, deren Steuerbescheid die Produktion oder den Handel mit Edelmetallen ausweist, darf an in der Türkei ansässige natürliche Personen kein geschnittenes Edelmetall mehr verkauft werden.

SCHRITTE DES FINANZ- UND SCHATZMINISTERIUMS

Das Finanz- und Schatzministerium hat Maßnahmen eingeleitet, um Missbrauch im Handel mit geschnittenem Gold zu verhindern. Minister Mehmet Şimşek erklärte dazu: „Wie in vielen anderen Märkten auch, verschärfen wir unsere Maßnahmen, um die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Während wir die Verbraucher schützen, erhöhen wir die Aufsicht über Goldprodukte. Mit dieser Regelung soll die Unsicherheit im Sektor beseitigt und die Einhaltung internationaler Standards verbessert werden.“

Diese Entwicklungen dürften zu erheblichen Veränderungen im Juweliersektor führen. Für Personen, die bereits geschnittenes Gold besitzen, wurde bisher noch keine Entscheidung getroffen.