Entscheidung zu Coca-Cola in Deutschland!
Das Bundeskartellamt, die deutsche Wettbewerbsbehörde, hat ein Verfahren gegen die Preisgestaltung von Coca-Cola Europacific Partners Deutschland eingeleitet.
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In einer Mitteilung des Bundeskartellamts heißt es, dass aufgrund wettbewerbswidriger Rabatte ein Verfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland eingeleitet wurde.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte dazu: „Es gibt Anzeichen dafür, dass Coca-Cola seine Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere durch die Gestaltung der Rabattstruktur, so einsetzen könnte, dass andere Unternehmen im Wettbewerb behindert werden. Wir werden diesen Sachverhalt genauer untersuchen.“
Das Bundeskartellamt wird im Rahmen des Verfahrens zunächst prüfen, ob Coca-Cola eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für alkoholfreie Getränke innehat.
Die Behörde wird zudem untersuchen, ob Lebensmitteleinzelhändler in unzulässiger Weise dazu angereizt werden könnten, das gesamte Produktsortiment von Coca-Cola zu beziehen, in die Regale zu stellen und zu bewerben.
Coca-Cola Europacific Partners ist für die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken des Unternehmens im Auftrag der Coca-Cola Company in Deutschland zuständig.