Die EPDK hat die Verordnung über Maßnahmen zu Erdgasmarkt-Vertriebslizenzen geändert

An der Verordnung über Maßnahmen zu Erdgasmarkt-Vertriebslizenzen wurden Änderungen vorgenommen.

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Die Verordnung der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) zur Änderung der Verordnung über Maßnahmen zu Erdgasmarkt-Vertriebslizenzen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Demnach werden nach der Einzahlung des vom Gewinner der Netzausschreibung angebotenen Betrags auf das Konto der Behörde aus diesem Betrag zunächst die Verbindlichkeiten des Unternehmens, dessen Lizenz widerrufen wurde, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Erdgasmarkt sowie gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die im Rahmen dieser Verordnung Dienstleistungen erbracht haben, beglichen. Der verbleibende Betrag wird nach Erteilung der neuen Lizenz an den ehemaligen Lizenzinhaber überwiesen.

Andererseits wurde auch die Verordnung der EPDK zur Änderung der Zertifizierungsverordnung für den Erdgasmarkt im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wurde eine Änderung an der "Genehmigungsurkunde" vorgenommen, die es öffentlichen oder privaten Unternehmen ermöglicht, Zertifikate für Inneninstallationen und Serviceleitungen auszustellen, und die vom Vorstand als schriftliche Autorisierung erteilt wird. In "Vorläufiger Artikel 3" wurde der Ausdruck "Die Anwendung bezüglich der Genehmigungsurkunde beginnt zum 1. Januar 2004" in "beginnt zum 1. Januar 2029" geändert.