EPDK nimmt Anpassungen an den Verfahren und Grundsätzen für den Erdgastransport vor

Die Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK) hat Änderungen an den Grundsätzen für den Betrieb des BOTAŞ-Übertragungsnetzes (ŞİD) vorgenommen, in denen die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Erdgastransport über das Übertragungsnetz festgehalten sind.

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Der Beschluss der Behörde, der die besagte Änderung enthält, wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Demnach wurde die Formel zur Bestimmung der Sicherheitsleistung für die reservierte Erdgaskapazitätsmenge aktualisiert. Diese Kapazität bezeichnet die maximale tägliche Kapazität, die dem Transporteur für jeden Ein- und Ausgangspunkt separat zugewiesen wird und die Höchstgrenze der Erdgasmenge darstellt, die der Transporteur an einem beliebigen Tag innerhalb des jeweiligen Gasjahres an einem Eingangspunkt einspeisen oder an einem Ausgangspunkt entnehmen kann.

Darüber hinaus wurden im Rahmen des Beschlusses die Definitionen für "Hauptausgangspunkt" und "Gasnutzungsschwelle" angepasst.