EPDK verschiebt Vorauszahlungen für bestimmte Verteilnetzbetreiber in der Erdbebenregion

Die Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK) hat aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Erdbeben vom 6. Februar mit Zentrum in Kahramanmaraş beschlossen, die Vorauszahlungen bestimmter Unternehmen mit Verteilnetzlizenzen, die in Städten mit Ausnahmezustand oder Katastrophengebiet-Status tätig sind, zu stunden und während dieses Zeitraums keine Verzugszinsen gegenüber dem Marktbetreiber und den Teilnehmern zu erheben.

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Die Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK) hat beschlossen, die Vorauszahlungen bestimmter Unternehmen mit Verteilnetzlizenzen zu stunden und während dieses Zeitraums keine Verzugszinsen gegenüber dem Marktbetreiber und den Teilnehmern zu erheben.

Der entsprechende Beschluss der EPDK wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wurde entschieden, dass für juristische Personen mit Verteilnetzlizenzen, zuständige Versorgungsunternehmen sowie Versorgungsunternehmen, an denen Industriegebiete (OSB) direkt oder indirekt beteiligt sind, die in Städten mit Ausnahmezustand oder Katastrophengebiet-Status tätig sind, die in den Vorauszahlungsmitteilungen gemäß Artikel 132/Ç Absatz 1 der Verordnung über den Ausgleich und die Abrechnung des Strommarktes aufgeführten Beträge bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum gestundet werden und während dieses Zeitraums keine Verzugszinsen gegenüber dem Marktbetreiber und den Marktteilnehmern angewendet werden. Dies gilt bis zum 31. März.

Der besagte Beschluss tritt am 1. Januar in Kraft.