Erhöhte Renten werden ausgezahlt (Zahlungstermine für SSK- und Bağ-Kur-Renten im Januar 2025)

Die erhöhten Renten, in denen die inflationsbedingte Anpassung von 15,75 Prozent berücksichtigt wurde, werden nun auf die Konten überwiesen.

İHA

Die Renten wurden zum Januar um 15,75 Prozent erhöht. Dieser Anstieg wurde als inflationsbedingte Anpassung auf die Grundrenten angewendet. Die erhöhten Bezüge werden seit heute auf die Konten ausgezahlt.

SSK-RENTNER VOM 17. BIS 26. JANUAR, BAĞ-KUR-RENTNER VOM 25. BIS 28. JANUAR

Während SSK-Rentner ihre Bezüge zwischen dem 17. und 26. Januar erhalten, wurden für Bağ-Kur-Rentner die Zahlungstermine auf den 25. bis 28. Januar festgelegt.

REGELUNG FÜR DIE MINDESTRENTE ERWARTET

Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Mindestrente auf 14.469 Lira wurde kürzlich vom Plan- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen. Mit der Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung wird der Mindestbetrag, der an Rentner sowie anspruchsberechtigte Hinterbliebene für Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten gezahlt wird, ab Januar 2025 auf 14.469 Lira steigen.

Damit diese Regelung in Kraft treten kann, muss sie von der Vollversammlung der TBMM verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Sollte die Regelung nicht mehr im Januar in Kraft treten, werden die Differenzzahlungen im Februar auf die Konten überwiesen.