Erleichterung bei der Kreditgrenze für den Umzug aus risikobehafteten Gebäuden in neue Wohnungen!

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat eine Befreiung von der Kreditgrenze für risikobehaftete Wohnungen im Rahmen der Stadterneuerung eingeführt. Dadurch erhalten Bürger, deren einzige Wohnung aufgrund eines risikobehafteten Gebäudes abgerissen wurde oder für die ein Abrissbeschluss vorliegt, Zugang zu höheren Finanzierungsmöglichkeiten beim Kauf einer neuen Immobilie.

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Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat bekannt gegeben, dass eine Befreiung von der Kreditgrenze für risikobehaftete Wohnungen im Rahmen der Stadterneuerung eingeführt wurde.

Laut der auf der Website der BDDK veröffentlichten Erklärung heißt es im "Beschluss des Gremiums zur Anwendung der Gremiumsbeschlüsse Nr. 10655 und 10656 vom 24. August 2023 bezüglich Wohnungsbaudarlehen" wie folgt:

"Es wurde beschlossen, dass bei der Anwendung des Verhältnisses des maximalen Kreditbetrags zum Wert der als Sicherheit dienenden Immobilie, wie im Gremiumsbeschluss vom 24. August 2023 mit der Nummer 10656 festgelegt, sowie bei der Bewertung des Wohneigentumsstatus im Rahmen der Anwendung der hohen Risikogewichtung gemäß dem Gremiumsbeschluss vom 24. August 2023 mit der Nummer 10655, die einzige Wohnung, die sich im Eigentum des Verbrauchers, seines Ehepartners oder seiner Kinder unter 18 Jahren befindet, bei der Bewertung des Wohneigentumsstatus nicht berücksichtigt wird, sofern diese Wohnung aufgrund der Feststellung als risikobehaftetes Gebäude gemäß dem Gesetz Nr. 6306 über die Umwandlung von Gebieten unter Katastrophenrisiko abgerissen wurde oder ein Abrissbeschluss für sie vorliegt."