Erste Sitzung der Mindestlohnkommission hat begonnen

Arbeits- und Sozialminister Vedat Işıkhan erklärte: „Wir werden daran arbeiten, den Mindestlohn für das Jahr 2024 durch sozialen Dialog und Konsultationen auf einem Niveau festzulegen, das unsere Wirtschaft stärkt, die Einkommen unserer Arbeitnehmer vor der Inflation schützt sowie die Beschäftigung sichert und ausbaut.“

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Arbeits- und Sozialminister Vedat Işıkhan äußerte sich vor der ersten Sitzung der Mindestlohnkommission, die heute stattfindet.

Minister Işıkhan erklärte in seiner Stellungnahme Folgendes:

Als Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Öffentlichkeit zusammensetzt, beginnen wir heute mit unserer Arbeit, um den ab dem 1. Januar 2024 geltenden Mindestlohn festzulegen.

Ich bin davon überzeugt, dass unsere Kommissionssitzungen im Geiste der Zusammenarbeit, der offenen Kommunikation und einer fairen Bewertung – dem Fundament des sozialen Dialogs, den wir bis heute aufgebaut haben – sowie durch gemeinsamen Konsens stattfinden werden. Der Mindestlohn ist das wichtigste sozialpolitische Instrument, das die Untergrenze der Lohnpolitik für unsere Arbeitnehmer im Arbeitsleben festlegt. Da der Mindestlohn indirekt alle Einkommen beeinflusst, ist er ein wichtiges Thema, das nicht nur die zum Mindestlohn beschäftigten Arbeitnehmer, sondern alle Sektoren, alle Arbeitnehmer und alle Arbeitgeber betrifft.

Die Festlegung des Mindestlohns ist neben dem Arbeitsfrieden auch für die Dynamik des Arbeitsmarktes, wie etwa Arbeitslosigkeit und informelle Beschäftigung, von besonderer Bedeutung. In diesem Rahmen möchte ich betonen, dass wir unseren Kampf gegen informelle Beschäftigung und Arbeitslosigkeit unter allen Umständen fortsetzen werden. Aufgrund der allgemeinen Erholung der Wirtschaft und des Prozesses des erneuten Wachstums erwarten wir für das kommende Jahr einen sehr erfreulichen Anstieg der Beschäftigung.

Wir werden daran arbeiten, den Mindestlohn für das Jahr 2024 durch sozialen Dialog und Konsultationen auf einem Niveau festzulegen, das unsere Wirtschaft stärkt, die Einkommen unserer Arbeitnehmer vor der Inflation schützt sowie die Beschäftigung sichert und ausbaut. Unser Hauptziel ist es, eine Schiedsrichterrolle einzunehmen und den Mindestlohn im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern festzulegen. Bei der Bewertung berücksichtigt die Kommission das allgemeine Lohnniveau sowie die Lebensbedingungen unserer Arbeitnehmer. Zudem bezieht die Kommission bei der Festlegung des Mindestlohns die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen unseres Landes mit ein.