Essenszuschuss um 54,54 Prozent erhöht

Der tägliche Essenszuschuss, der für Unternehmen von der Einkommensteuer befreit ist, wurde bekannt gegeben. Der tägliche Essenszuschuss für das Jahr 2024 wurde um 54,54 Prozent erhöht.

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Nach der Bekanntgabe des Mindestlohns von 17.002 Lira richteten sich alle Augen auf die Beträge für den Essenszuschuss, die im Jahr 2024 gelten werden; die Essensgelder wurden um 54,54 Prozent angehoben. 

Das tägliche Essensgeld, das im vergangenen Jahr auf 121 TL festgelegt worden war, wurde gemäß dem am 30. Dezember 2023 in der 2. Sonderausgabe des Amtsblatts Nr. 32415 veröffentlichten Einkommensteuer-General-Kommuniqué Nr. 324 für das Jahr 2024 auf 170 TL (exklusive MwSt.) festgesetzt. Das tägliche Essensgeld inklusive Mehrwertsteuer wurde auf 187 Lira festgelegt.

Gemäß dem Einkommensteuergesetz sind Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter in Höhe des täglichen Essenszuschusses unterstützen, von der Einkommensteuer, der Stempelsteuer sowie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung (SGK) befreit. Der von der Einkommensteuer befreite tägliche Essenszuschuss wird jedes Jahr neu festgelegt.