EU-Gericht entscheidet gegen Markenregistrierung von Pablo Escobar

Das Gericht der Europäischen Union (EU) hat entschieden, dass der Name des weltberühmten kolumbianischen Drogenhändlers Pablo Escobar nicht als Handelsmarke eingetragen werden kann.

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Das in Luxemburg ansässige Gericht der Europäischen Union, das Teil des höchsten EU-Gerichtshofs, des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), ist, hat sein Urteil in dem Fall zur Eintragung des Namens des kolumbianischen Verbrecherbosses Pablo Escobar als Handelsmarke verkündet.

Das Gericht entschied, dass die Öffentlichkeit den Namen Pablo Escobar mit Drogenhandel und Narcoterrorismus assoziiert und der Name daher nicht als Handelsmarke in der EU eingetragen werden kann.

Das in Puerto Rico ansässige Unternehmen Escobar Inc. hatte 2021 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung des Namens Pablo Escobar für verschiedene Produkte und Dienstleistungen beantragt.

Das EUIPO hatte den Eintragungsantrag mit der Begründung abgelehnt, dass der Markenname gegen die öffentliche Ordnung und die anerkannten moralischen Grundsätze verstoße.

Escobar Inc. hatte daraufhin rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung eingeleitet.