Exporteure hatten Einspruch erhoben: „Trockengebäck“-Regelung bei Sparmaßnahmen angepasst
Einige Punkte in der Liste der Sparmaßnahmen, die vom Handelsministerium an die Türkische Exporteursversammlung (TİM) und die Exporteursverbände übermittelt wurden, hatten bei den Exporteuren für heftigen Widerstand gesorgt. Mit der jüngsten Anpassung wurden einige der Sparmaßnahmen gelockert.
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Der Einspruch gegen bestimmte Punkte der vom Handelsministerium geforderten Sparmaßnahmen war erfolgreich. Das Handelsministerium hat einige der beanstandeten Punkte gelockert und andere vollständig gestrichen. Die Vorgabe, bei Veranstaltungen statt Mahlzeiten nur Trockengebäck zu servieren, sowie die Pflicht, bei Reisen in der Economy-Class zu fliegen, wurden aufgehoben.
Das Handelsministerium hat die Sparmaßnahmen nach den Forderungen der Exporteure überprüft und gelockert. Einige Punkte in der Liste der Sparmaßnahmen, die vom Handelsministerium an die Türkische Exporteursversammlung (TİM) und die Exporteursverbände übermittelt wurden, hatten bei den Exporteuren für heftigen Widerstand gesorgt. Wie Ekonomim berichtet, hat das Handelsministerium die Punkte in der Maßnahmenliste neu bewertet und die endgültige Fassung an die TİM und die Exporteursverbände übermittelt.
REVIDIERT
In dem Schreiben heißt es: „Wie bekannt ist, wurde die Umsetzung und strikte Einhaltung der von unserem Ministerium festgelegten Maßnahmen zur effektiven, effizienten und wirtschaftlichen Nutzung der Ressourcen der TİM und der Exporteursverbände sowie zur Einsparung bei den Ausgaben durch unsere in Bezug genommene Korrespondenz angewiesen. Nach einer erneuten Prüfung dieser Anweisung durch unser Ministerium wurde die Revision der Anweisung zu den Sparmaßnahmen als angemessen erachtet.“
MAHLZEITEN UND BUSINESS-CLASS ZURÜCKGEKEHRT
Das an die TİM und die Exporteursverbände gesendete revidierte Schreiben wurde von den Exporteuren als angemessen empfunden.
Insbesondere die Streichung der umstrittenen Formulierung „außer dem Angebot von Tee, Kaffee, Erfrischungsgetränken, Trockengebäck oder sehr kleinen Snacks dürfen keine Mahlzeiten, technischen Ausrüstungen und ähnliche zusätzliche Ausgaben getätigt werden“ sowie der Punkt zur Nutzung von Economy-Class-Tickets anstelle von Business-Class bei Reisen stießen bei den Exporteuren auf Zustimmung. Der revidierten neuen Anweisung wurde lediglich ein einziger Punkt hinzugefügt. In dem hinzugefügten Punkt heißt es: „Tickets für in- und ausländische Dienstreisen sind auf die Anzahl der Personen begrenzt zu erwerben. Um unnötige Preissteigerungen bei Flug und Unterkunft zu vermeiden, sind Reservierungen so früh wie möglich vorzunehmen und Last-Minute-Stornierungen zu vermeiden.“