Achtung, Fahrzeughalter: Große Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Regelungen für die Erneuerung der Kfz-Haftpflichtversicherung, den Abschluss neuer Versicherungen sowie die Einstufung nach Schadensfällen wurden aktualisiert.
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In der Türkei wurde ein wichtiges Rundschreiben zur Kfz-Haftpflichtversicherung veröffentlicht, das Millionen von Fahrzeughaltern betrifft.
Mit diesem Rundschreiben wurden verschiedene Regelungen für diejenigen eingeführt, die ein neues Fahrzeug erwerben, ihr Fahrzeug wechseln oder ihre Versicherung erneuern möchten.
WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR NEUWAGENKÄUFER
Bisher begannen Fahrer, die ein neues Fahrzeug kauften, ohne ihr altes zu verkaufen, ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in der 4. Schadenfreiheitsklasse. Diese Situation benachteiligte unfallfreie Fahrer und verschaffte unfallverursachenden Fahrern einen Vorteil. Wenn beispielsweise ein unfallfreier Fahrer in der 8. Klasse war und ein neues Fahrzeug kaufte, zahlte er die Prämie ab der 4. Klasse, während Fahrer mit Unfällen, die sich in der 1. Klasse befanden, bei einem neuen Fahrzeug automatisch in die 4. Klasse hochgestuft wurden.
Mit der neuen Regelung wird die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrer, die ein neues Fahrzeug erwerben, auf Basis ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse angewendet. Wenn beispielsweise beim Kauf eines Fahrzeugs die 8. Klasse vorliegt, beginnt die neue Police nicht mehr in der 4., sondern in der 8. Klasse.
Für risikoreiche Fahrer in der 1. Klasse hat sich die Regel jedoch nicht geändert; bei ihrem neuen Fahrzeug beginnt die Versicherung weiterhin in der 1. Klasse.
Für Fahrer, die ihr bestehendes Fahrzeug verkaufen und ein neues erwerben, gab es keine Änderungen; sie werden weiterhin auf Basis ihrer aktuellen Klasse eingestuft.
ACHTUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSERNEUERUNG
Zuvor waren Fahrer, die ihre Kfz-Haftpflichtversicherung vor Ablauf der Frist erneuerten, nicht von einer Herabstufung betroffen, wenn sie einen Unfall verursachten, bevor die neue Police in Kraft trat. Mit der neuen Regelung werden die Schadenfreiheitsklassen von Fahrern, die ihre Versicherung vorzeitig erneuern und vor Inkrafttreten der Police einen Unfall verursachen, bei der nächsten Erneuerung um eine Stufe herabgesetzt.
RECHTE SCHADENFREIER FAHRER WERDEN GESCHÜTZT
Die neue Anwendung sichert die Rechte schadenfreier Fahrer ab und beseitigt gleichzeitig die Vorteile, die bisher unfallverursachenden Fahrern gewährt wurden.
Das Inkrafttreten des Rundschreibens wurde auf den 1. Januar 2026 festgelegt.