Finanzamt prüft Geldtransfers: Nachweispflicht für Überweisende

Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat mit der Überprüfung von Mieteinnahmen begonnen. Bei Steuerprüfungen wurde festgestellt, dass Geldtransfers mit der Option „Miete“ getätigt wurden, um EFT-Gebühren zu vermeiden. Zudem wurden Personen ins Visier genommen, die bei der Zahlung die Option „Sonstiges“ wählen, um Mieteinnahmen zu verschleiern. Alle regelmäßigen Zahlungen, die unter der Option „Sonstiges“ getätigt werden, werden nun als Mieteinnahmen behandelt.

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Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat mit der Überprüfung von Mieteinnahmen begonnen. Ziel des Ministeriums ist es, die Einnahmen aus allen Mietwohnungen zu besteuern, deren Zahl auf schätzungsweise 1,3 bis 2 Millionen geschätzt wird.

ALLE TRANSAKTIONEN WERDEN GEPRÜFT

Bei Banküberweisungen werden alle Transaktionen untersucht, bei denen als Zahlungsart „Miete“ ausgewählt wurde. Während der Prüfung stellte sich heraus, dass auch einige nicht damit zusammenhängende Zahlungen als Miete deklariert wurden. Der Grund für die Kennzeichnung als Miete: Einige Bürger, die feststellten, dass für Mietzahlungen keine EFT-Gebühren erhoben werden, tätigten ihre Zahlungen mit dieser Option. Wer Zahlungen auf diese Weise akzeptiert hat, muss nun das Gegenteil beweisen.

Die Finanzbehörde wertet bei ihren Untersuchungen Grundbuchdaten, Mernis-Register (zentrales Personenstandsregister) und Bankunterlagen im Vergleich aus. Personen, die zwar eine Mietwohnung besitzen, aber keine Einnahmen deklarieren, werden anhand des Melderegisters befragt, wer in ihrer Wohnung wohnt, und zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.

AUCH ZAHLUNGEN ÜBER DIE OPTION „SONSTIGES“ IM VISIER

Das Ministerium hat auch diejenigen ins Visier genommen, die Mieteinnahmen über die Bank mit der Option „Sonstiges“ einziehen; alle regelmäßigen Zahlungen, die derzeit mit dieser Option getätigt werden, werden als Mieteinnahmen behandelt.

Gemäß dem vom Finanzministerium im Jahr 2008 veröffentlichten allgemeinen Kommuniqué müssen monatliche Mietzahlungen für Wohnraum, die über 500 Türkische Lira liegen, über eine Bank oder die Post- und Telegrafenorganisation (PTT) abgewickelt werden.