Finanzielle Obergrenze für Streitigkeiten zwischen Erzeugern und Obst- sowie Gemüsehändlern auf 616.278,55 Lira festgelegt

Bei Streitigkeiten zwischen Erzeugern und Akteuren im Obst- und Gemüsehandel wurde die finanzielle Obergrenze, bis zu der Entscheidungen des Marktschlichtungsausschusses vor dem Handelsgericht als Beweismittel vorgebracht werden können, auf 616.278,55 Lira festgelegt.

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Das vom Handelsministerium erstellte „Kommuniqué zur Erhöhung der in Artikel 10 des Gesetzes über die Regulierung des Handels mit Obst und Gemüse sowie anderen Waren mit ausreichender Angebots- und Nachfragetiefe enthaltenen finanziellen Grenzen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué wurden die Grundsätze für die Neufestlegung der im entsprechenden Gesetz definierten finanziellen Grenzen festgelegt, indem diese um die für das Jahr 2023 als Neubewertungsrate ermittelte Quote von 58,46 Prozent erhöht wurden.

Demnach ist für das Jahr 2024 bei Streitigkeiten mit einem Wert unter 616.278,55 Lira eine Anrufung der Marktschlichtungsausschüsse obligatorisch. Die Entscheidungen des Ausschusses in diesen Streitfällen haben die Rechtskraft eines Urteils und werden gemäß den Bestimmungen des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes über die Vollstreckung von Urteilen umgesetzt.

Bei Streitigkeiten, die diesen Betrag erreichen oder übersteigen, können die Entscheidungen des Marktschlichtungsausschusses vor dem Handelsgericht als Beweismittel vorgebracht werden.

Das Kommuniqué tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.