Fleisch- und Milchbehörde: Wir importieren ausgewogen, um Preisanstiege zu verhindern

Die Fleisch- und Milchbehörde (ESK) reagierte auf die Vorwürfe des CHP-Abgeordneten Özgür Karabat: Um manipulative Preisanstiege auf dem Markt für rotes Fleisch zu verhindern, werden Importe ausgewogen und im Einklang mit dem Marktbedarf getätigt.

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Der CHP-Abgeordnete Özgür Karabat hatte kürzlich behauptet, dass mit dem Import von Fleisch durch die Fleisch- und Milchbehörde (ESK) unrechtmäßige Gewinne erzielt würden und der Behörde ein finanzieller Schaden entstanden sei. Die ESK veröffentlichte daraufhin eine Stellungnahme auf ihrer Website. In der Erklärung, in der betont wurde, dass Importe ausgewogen und im Einklang mit dem Marktbedarf getätigt werden, um manipulative Preisanstiege auf dem Markt für rotes Fleisch zu verhindern, hieß es:

"Aufgrund der haltlosen und unwahren Behauptungen des Istanbuler Abgeordneten Özgür Karabat bezüglich der transparenten Marktregulierungsaktivitäten unserer Behörde ist diese Klarstellung erforderlich geworden. Unsere Behörde tätigt Importe ausgewogen und im Einklang mit dem Marktbedarf, um manipulative Preisanstiege auf dem Markt für rotes Fleisch zu verhindern. Als ESK legen wir großen Wert darauf, sowohl die Erzeuger als auch die Verbraucher durch eine Preispolitik zu schützen, die sich an den Kosten der Landwirte orientiert. Alle Einkäufe unserer Behörde im Ausland werden ohne Zwischenhändler durch die Einholung von Angeboten bei institutionellen Schlachthöfen in der EU, gemäß den geltenden Vorschriften sowie im Rahmen von Wettbewerb und Chancengleichheit im Ausschreibungsverfahren durchgeführt."

'KEIN ÖFFENTLICHER SCHADEN ENTSTANDEN'

Es wurde zudem erklärt, dass bei Käufen von lebenden Tieren die vorteilhaftesten Angebote von Erzeugern, Verbänden oder Genossenschaften bewertet würden: "Die Verfahren und Grundsätze für die Anträge bezüglich des Verkaufs von Schlachtkörpern und lebenden Schlachttieren werden auf unserer Website veröffentlicht, und alle eingehenden Anträge werden von einer eigens dafür gebildeten Kommission bewertet. Die zum Verkauf angebotenen lebenden Tiere oder Schlachtkörper werden den antragstellenden Unternehmen in gleichen Mengen und gegen Vorkasse verkauft. Als Ergebnis der sorgfältigen Bewertungen und der durchgeführten ordnungsgemäßen Prozesse ist kein öffentlicher Schaden entstanden."