Frist für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung hat begonnen

Die türkische Finanzverwaltung (GİB) hat mitgeteilt, dass die Frist für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärungen für das Geschäftsjahr 2023 begonnen hat.

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Die türkische Finanzverwaltung (GİB) gab in einer Erklärung bekannt, dass der Prozess zur Einreichung der Körperschaftsteuererklärungen für das Geschäftsjahr 2023 gestartet ist. Steuerpflichtige können ihre Erklärungen bis zum 30. April elektronisch über das Digitale Finanzamt (Dijital Vergi Dairesi) einreichen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Körperschaftsteuerzahlungen innerhalb des entsprechenden Zeitraums über das Digitale Finanzamt oder die GİB-Mobilanwendung mittels Bank- oder Kreditkarten getätigt werden können. Zudem wurde vermerkt, dass Steuerpflichtige ihre Zahlungen auch über Filialen von Vertragsbanken, verschiedene alternative Zahlungskanäle sowie Postfilialen (PTT) abwickeln können.