Frist für die Zahlung der Grundsteuer läuft ab

Die erste Ratenzahlungsfrist für die Grundsteuer von Wohnungs-, Geschäftsraum- und Grundstückseigentümern endet am 31. Mai. Bei Zahlungsverzug wird ein monatlicher Zinssatz von 4,5 Prozent erhoben. Einzelheiten zu Befreiungsbedingungen und Zahlungsmethoden finden Sie in unserem Bericht...

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Eigentümer von Wohnungen, Geschäftsräumen, Grundstücken oder Gebäuden sind verpflichtet, jährlich Grundsteuer zu zahlen. Diese Steuer wird in zwei Raten erhoben: im Zeitraum von März bis Mai sowie im November. Das Fälligkeitsdatum für die erste Rate des Jahres 2025 ist der 31. Mai; erfolgt die Zahlung nicht bis zu diesem Datum, wird ein Verzugszins berechnet.

WIE WIRD DIE GRUNDSTEUER BEZAHLT?

Es ist möglich, die Grundsteuer zu bezahlen, ohne das Rathaus aufsuchen zu müssen, indem man die Website der Steuerbehörde (GİB) oder das E-Government-Portal (e-Devlet) nutzt. Nach dem Einloggen in das System können über den Reiter "Steuerschuldenabfrage und Zahlung" (Vergi Borcu Sorgulama ve Ödeme) die Immobiliendaten abgerufen und die Zahlung per Kredit- oder Bankkarte getätigt werden. Zudem kann nach der Zahlung eine digitale Quittung erstellt werden.

WER IST VON DER STEUER BEFREIT?

Bestimmte Personengruppen sind von der Grundsteuer befreit. Zu diesen Gruppen gehören Bürger, die nur eine einzige Immobilie besitzen und kein Einkommen haben, Rentner, Angehörige von Märtyrern, Veteranen, Menschen mit Behinderungen sowie Empfänger von Witwen- und Waisenrenten. Diese Gruppen können ihr Recht auf Befreiung durch einen Antrag bei den Gemeinden oder über das E-Government-Portal geltend machen.

ACHTUNG BEI VERZUGSZINSEN

Bei Zahlungsverzug der Grundsteuer wird ein monatlicher Zinssatz von 4,5 Prozent angewendet. Daher ist es wichtig, dass Steuerpflichtige ihre Zahlungen nicht bis zum letzten Tag aufschieben, insbesondere um Transaktionen während der Stoßzeiten zu vermeiden.

VORBEREITUNG AUF DIE ZWEITE RATE

Die zweite Rate der Grundsteuer ist im November fällig; es ist ratsam, dass Bürger ihre Steuerschulden regelmäßig überprüfen.