Frist für Quellensteuerermäßigung bei Türkische-Lira-Einlagen und Partizipationskonten verlängert
Die Frist für die Quellensteuerermäßigung bei Einlagen in Türkischer Lira und Partizipationskonten wurde bis zum 30. April 2024 verlängert.
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Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Mit dem Erlass wurde die Frist für die Anwendung ermäßigter Quellensteuersätze auf Einlagenzinsen, auf Gewinnanteile aus Partizipationskonten sowie auf Erträge aus Staatsanleihen, Schatzanweisungen und von der staatlichen Vermögensverwaltungsgesellschaft ausgegebenen Mietzertifikaten verlängert.
Die Anwendung des ermäßigten Quellensteuersatzes wurde bis zum 30. April 2024 verlängert für Gewinne und Erträge aus von Banken ausgegebenen Anleihen und Schuldverschreibungen, aus Mietzertifikaten von Vermögensverwaltungsgesellschaften, deren Fondsnutzer Banken sind, aus Erträgen von Investmentfonds sowie aus Erträgen von vermögens- und hypothekenbesicherten Wertpapieren.