Frist für Schulden von Steuerpflichtigen im Erdbebengebiet verlängert!

Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat die Fristen für Anträge auf Umstrukturierung und Zahlungen für Steuerpflichtige in vier Provinzen und zwei Bezirken verlängert, die von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş betroffen sind. Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Ein Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht, der die Neufestlegung der Zahlungsfristen für Raten für diejenigen regelt, die Schulden bei Behörden in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Bezirken İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep haben, wo der aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar in Kahramanmaraş ausgerufene Status höherer Gewalt weiterhin besteht.

RATENZAHLUNGSFRIST UM 12 MONATE VERLÄNGERT

Dem Erlass zufolge wurde die Zahlungsfrist für die erste Rate derjenigen, die Schulden bei den Behörden in den genannten Gebieten haben und die zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 30. November 2024 im Rahmen der genannten Gesetze an diese Behörden (Gläubiger) zu zahlen sind (einschließlich derer, deren letzter Zahlungstag auf das Ende des Status höherer Gewalt fällt), auf den Monat nach dem Ende des Status höherer Gewalt verschoben; die Zahlungsfristen für die nachfolgenden Raten wurden so verlängert, dass sie in monatlichen Perioden über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten beglichen werden können.

Andererseits wurde in dem Erlass festgelegt, dass für den Fall, dass die Anzahl der Raten, die in den Zeitraum zwischen Beginn und Ende des Status höherer Gewalt fallen, mehr als 12 beträgt, die überschüssigen Raten zusammen mit der 12. Rate zu zahlen sind.