Die Beträge für das Feiertagsgeld für Witwen- und Waisenrenten 2025 stehen fest
Die Feiertagsgelder für das Jahr 2025 für Empfänger von Witwen- und Waisenrenten wurden festgelegt. Die Zahlungen, die je nach Anteilssatz in unterschiedlicher Höhe erfolgen, liegen in diesem Jahr zwischen 1.000 TL und 3.000 TL. Die Auszahlung der Feiertagsgelder erfolgt automatisch über die Banken, bei denen die monatlichen Renten bezogen werden.
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Das Feiertagsgeld für Rentner wird jedes Jahr zum Ramadan- und Opferfest auf die Konten überwiesen. Da das an Empfänger von Witwen- und Waisenrenten gezahlte Feiertagsgeld ebenfalls je nach Anteilssatz berechnet wird, gehen unterschiedliche Beträge auf den Konten ein.
Empfänger von Witwen- und Waisenrenten müssen keinen gesonderten Antrag stellen, um von dem Feiertagsgeld zu profitieren. Die Zahlungen erfolgen über die Banken, bei denen die monatliche Rente bezogen wird. Witwen- und Waisenrenten werden je nach Anteilssatz zu 25, 50 und 75 Prozent ausgezahlt.
Wie hoch ist also die Erhöhung des Feiertagsgeldes für Witwen- und Waisenrenten?
WIE HOCH IST DAS FEIERTAGSGELD FÜR WITWEN- UND WAISENRENTEN 2025?
Die Beträge für das Feiertagsgeld wurden für das Jahr 2025 neu festgelegt. Der Fraktionsvorsitzende der AK-Partei, Güler, gab in einer Erklärung bekannt, dass das neue Feiertagsgeld 4.000 Lira beträgt.
Empfänger von Witwen- und Waisenrenten profitieren von der Auszahlung des Feiertagsgeldes entsprechend ihrer Anteilssätze. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erhält der Ehepartner des verstorbenen Versicherten 75 Prozent des Feiertagsgeldes. Bei vorhandenen Kindern werden 50 Prozent ausgezahlt. Bezieher einer Hinterbliebenenrente erhalten 25 Prozent des Feiertagsgeldes.
Diejenigen, die eine Witwen- oder Waisenrente mit einem Anteilssatz von 75 Prozent beziehen, erhalten 3.000 Lira.
Das Feiertagsgeld für diejenigen, die eine Witwenrente mit einem Anteilssatz von 50 Prozent beziehen, wird in diesem Jahr mit 2.000 Lira ausgezahlt.
Denjenigen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und deren Auszahlung auf einem Anteilssatz von 25 Prozent basiert, werden 1.000 Lira als Feiertagsgeld gezahlt.
WER KANN DAS FEIERTAGSGELD ERHALTEN?
Das Feiertagsgeld erhalten Personen, die von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) eine Altersrente, eine Altersvorsorge, eine Dienstunfähigkeitsrente, eine Invaliditätsrente, eine Hinterbliebenenrente sowie eine Rente wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und Hinterbliebenenbezüge erhalten, sowie Angehörige von Märtyrern, Veteranen, Kriegsveteranen, Sicherheitswächter, Spitzensportler und Zivilbürger, die durch Terrorakte geschädigt wurden, sowie deren anspruchsberechtigte Hinterbliebene.