Achtung beim Autokauf: Kfz-Steuersätze und Bemessungsgrundlagen aktualisiert! Preise werden steigen
Die Sätze der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybrid- und Elektroautos wurden geändert. Die Entscheidung des Präsidenten wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
12punto
Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Neuregelung wurden die Sätze der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für alle Fahrzeuggruppen aktualisiert und die Bemessungsgrenzen angehoben. In diesem Rahmen wurde der niedrigste ÖTV-Satz für Elektrofahrzeuge von 10 Prozent auf 25 Prozent erhöht.
NEUE ÖTV-SÄTZE NACH KRAFTSTOFFART
Mit der Änderung wurde der niedrigste ÖTV-Satz für aufladbare Hybridfahrzeuge auf 45 Prozent festgelegt, während dieser Satz für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Benzin, Diesel und LPG) sowie Hybridmodelle bei 70 Prozent liegen wird. Der höchste Steuersatz wird weiterhin bei 220 Prozent angewendet.
ÖTV-KLASSIFIZIERUNG NACH MOTORHUBRAUM ERNEUERT
Auch das Kriterium des Motorhubraums für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor hat sich geändert. Der niedrigste ÖTV-Satz, der zuvor für Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 1,6 Litern galt, gilt nun nur noch für Modelle mit 1,4 Litern oder weniger. Somit wurden Fahrzeuge mit 1,5- und 1,6-Liter-Motoren in eine höhere Steuerklasse eingestuft.
NEUE ÖTV-SÄTZE IM DETAIL FESTGELEGT
Für Autos mit einem Motorhubraum von 1,4 Litern und darunter:
Bei einem Nettopreis von bis zu 650.000 TL werden 70 Prozent,
zwischen 650.000 TL und 900.000 TL 75 Prozent,
zwischen 900.000 TL und 1.100.000 TL 80 Prozent,
bei über 1.100.000 TL 90 Prozent ÖTV erhoben.
Für Autos mit einem Motorhubraum zwischen 1,4 und 1,6 Litern:
Bei einem Preis bis zu 850.000 TL 75 Prozent,
zwischen 850.000 TL und 1.100.000 TL 80 Prozent,
zwischen 1.100.000 TL und 1.650.000 TL 90 Prozent,
für Modelle über 1.650.000 TL wird ein Steuersatz von 100 Prozent angewendet.
Für Fahrzeuge mit einem Motorhubraum zwischen 1,6 und 2,0 Litern:
Bei Modellen mit einem Preis unter 1.650.000 TL werden 150 Prozent,
darüber 170 Prozent ÖTV erhoben.
Bei Modellen über 2,0 Litern:
Es wird der höchste ÖTV-Satz von 220 Prozent angewendet.
BEMESSUNGSGRENZEN FÜR ELEKTROFAHRZEUGE GEÄNDERT
Für Elektrofahrzeuge mit einer Motorleistung von 160 kW oder weniger wurde die Bemessungsgrenze von 1.450.000 TL auf 1.650.000 TL angehoben.
Für Modelle unter diesem Preis wurde der ÖTV-Satz auf 25 Prozent, für Modelle darüber auf 55 Prozent festgelegt. Zuvor galten in derselben Gruppe Sätze von 10 und 40 Prozent.
Bei Modellen über 160 kW:
Modelle bis 1.650.000 TL unterliegen 65 Prozent,
Modelle darüber 75 Prozent ÖTV.
REGELUNG FÜR AUFLADBARE HYBRIDFAHRZEUGE
Auch für Hybridfahrzeuge, die über einen Elektromotor verfügen und extern aufgeladen werden können, wurden neue Steuersätze bekannt gegeben. Bei Fahrzeugen mit einer gewichteten kombinierten CO2-Emission von unter 25 Gramm pro Kilometer und einer elektrischen Reichweite von über 70 Kilometern gilt:
Modelle mit einem Hubraum von nicht mehr als 1,6 Litern und einem Nettopreis von bis zu 1.350.000 TL unterliegen 45 Prozent,
Modelle, die diesen Preis übersteigen, unterliegen 75 Prozent ÖTV.
Bei Fahrzeugen mit einem Hubraum zwischen 1,6 und 1,8 Litern und einer Bemessungsgrundlage von nicht mehr als 1.350.000 TL beträgt der ÖTV-Satz 85 Prozent.
WIE WIRD SICH DIES AUF WELCHE FAHRZEUGE AUSWIRKEN?
Mit der neuen Regelung wird der ÖTV-Satz für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die einen Hubraum von 1,4 Litern oder weniger haben und bis zu 1.290.000 TL kosten, von 80 Prozent auf 70 Prozent gesenkt.
Ähnlich wurde der Steuersatz für Modelle mit 1,4 Litern Hubraum, die bis zu 1.944.000 TL kosten, von 80 Prozent auf 75 Prozent reduziert. Bei diesen Fahrzeugen wird ein Preisrückgang erwartet.
Auf der Seite der Elektrofahrzeuge wurde der für Modelle unter 1.950.000 TL geltende ÖTV-Satz von 10 Prozent auf 25 Prozent angehoben.
Diese Änderung könnte zu Preiserhöhungen bei Modellen wie dem „Togg T10X“ und dem „Tesla Model Y Juniper SR“ führen.