Achtung, GSS-Schuldner! Leistungszeitraum um ein weiteres Jahr verlängert: Können sie staatliche Krankenhäuser nutzen?
Der Zeitraum, in dem Bürger mit Beitragsrückständen bei der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können, wurde per Präsidialdekret um ein weiteres Jahr verlängert. Bis zum 31. Dezember 2025 können GSS-Schuldner weiterhin kostenlos Gesundheitsleistungen in staatlichen und universitären Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Bürger, die Beitragsrückstände bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) haben, können bis zum 31. Dezember 2025 kostenlose Gesundheitsleistungen in staatlichen Krankenhäusern und Universitätskliniken in Anspruch nehmen.
Das Präsidialdekret ermöglicht es diesen Personen, Gesundheitsleistungen zu beziehen, ohne dass sie den Bestimmungen eines Ministerratsbeschlusses unterliegen.
IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT
Das Präsidialdekret wurde im Amtsblatt vom 17. Januar 2025 veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Mit dieser Regelung wurde das Recht von GSS-Beitragsschuldnern, staatliche Krankenhäuser und Universitätskliniken zu nutzen, um ein weiteres Jahr verlängert.
Diese Bürger, die unter normalen Umständen ihre Beitragsrückstände begleichen müssten, werden bis Ende 2025 weiterhin Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können.
KÖNNEN SCHULDNER STAATLICHE KRANKENHÄUSER NUTZEN?
Die Entscheidung hat den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Bürger mit GSS-Schulden erheblich erleichtert.
Die zuvor festgelegte Frist, innerhalb derer Schuldner Leistungen in staatlichen Krankenhäusern und staatlichen Universitätskliniken in Anspruch nehmen konnten, lief am 31. Dezember 2024 ab. Mit der neuen Regelung wurde dieser Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Diese Regelung betrifft ausschließlich Bürger mit GSS-Beitragsrückständen. Schuldner können Gesundheitsleistungen in staatlichen Krankenhäusern und Universitätskliniken kostenlos in Anspruch nehmen.