Ära der Pflichtabzüge bei Gehältern beginnt: Neue Details zum neuen Rentensystem!
Nach der Senkung des staatlichen Zuschusses im System der privaten Altersvorsorge (BES) richtet sich der Blick nun auf das ergänzende Rentensystem, das in diesem Jahr eingeführt werden soll. In dem auf obligatorischer Teilnahme basierenden System ist vorgesehen, dass monatlich 3 Prozent vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehalten werden.
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Die neuen Regelungen zum Rentensystem bleiben ein zentrales Thema in der öffentlichen Debatte. Nach der jüngsten Änderung im System der privaten Altersvorsorge (BES) beginnen sich nun die Details zum Ergänzenden Rentensystem (TES) zu konkretisieren.
Mit einer in den ersten Januartagen im Amtsblatt veröffentlichten Regelung wurde der staatliche Zuschuss für das BES von 30 Prozent auf 20 Prozent gesenkt.
Nach diesem Schritt, der vor dem lange diskutierten TES erfolgte, wurden nun Details zu dem neuen System, das in diesem Jahr eingeführt werden soll, öffentlich bekannt.
Wie die Zeitung Sabah berichtet, wurde das Ergänzende Rentensystem als eine Struktur konzipiert, die völlig unabhängig von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) agiert. Während die Teilnahme am System obligatorisch sein soll, ist vorgesehen, dass monatlich 3 Prozent vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehalten werden.
Für die Abzüge werden keine Unter- oder Obergrenzen festgelegt. Auch Arbeitnehmer mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 28.075 TL werden in die obligatorische Teilnahme einbezogen.
Dem Entwurf zufolge wird der Arbeitgeber zusätzlich zu dem 3-prozentigen Abzug vom Gehalt des Arbeitnehmers einen Beitrag in gleicher Höhe leisten. Es wurde angegeben, dass auf diese Beiträge zusätzlich ein staatlicher Zuschuss von 30 Prozent gewährt wird.
Das Ergänzende Rentensystem wird eine andere Struktur als das bestehende BES aufweisen. Teilnehmer, die in das System eingebunden sind, können ihre Ersparnisse nicht jederzeit abheben. Ein teilweiser Zugriff auf die angesammelten Beträge soll nur in zwingenden Fällen wie Schwangerschaft, Militärdienst oder gesundheitlichen Problemen möglich sein.
Während darauf hingewiesen wird, dass Arbeitnehmer, die lange Zeit im selben Unternehmen tätig sind, vorteilhafter von dem System profitieren sollen, wird betont, dass die Ersparnisse von Arbeitnehmern, die den Arbeitsplatz wechseln, weiterhin unter dem Schutz des Systems stehen werden.
MODELL FÜR ZUSÄTZLICHES EINKOMMEN ZUR RENTE
Während Ersparnisse im BES als Einmalzahlung oder in Form einer Rente bezogen werden können, ist für das TES ein anderes Modell geplant. Im neuen System ist vorgesehen, dass zusätzlich zur von der SGK ausgezahlten Rente eine ergänzende Rente gezahlt wird.
EINFÜHRUNG EINER RENTENEINTRITTSALTER-BEDINGUNG
Der Zugriff auf die im Rahmen des Ergänzenden Rentensystems angesammelten Gelder wird an das Renteneintrittsalter der SGK gekoppelt. Je nach Datum des Versicherungsbeginns ist die Anwendung einer gestaffelten Altersgrenze zwischen 58 und 65 Jahren für Frauen sowie zwischen 60 und 65 Jahren für Männer geplant. Vor Erreichen dieses Alters wird eine Auszahlung der Ersparnisse aus dem System nicht gestattet sein.
Die Vorbereitungen für die TES-Regelung stießen auch in den sozialen Medien auf ein breites Echo. Zahlreiche Nutzer äußerten, dass sie aufgrund der hohen Inflation unter Lebenshaltungskosten leiden, und kritisierten die Regelung mit dem Hinweis, dass der 3-prozentige Abzug vom Gehalt eine zusätzliche Belastung für ihre Budgets darstelle.