Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch andere Posten beeinflusst: Wie hoch sind nun Arbeitslosengeld, Abfindung, GSS-Beitrag und BES-Abzug?
Der Mindestlohn für das Jahr 2025 wurde auf 22.104 TL festgelegt. Die neue Erhöhungsrate hat sich auf viele Zahlungen ausgewirkt, vom Arbeitslosengeld bis hin zu Versicherungsbeiträgen. Wie hoch sind nach der Bekanntgabe des Mindestlohns nun das Arbeitslosengeld, die Abfindung, der GSS-Beitrag und der BES-Abzug? Hier sind die Details...
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Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab bei der 4. Sitzung der Mindestlohnkommission eine Erhöhung um 30 Prozent bekannt. Mit der in der Kommission getroffenen Entscheidung wurde der neue Mindestlohn für das Jahr 2025 auf 22.104 Lira festgesetzt. Laut einem Bericht der Zeitung Türkiye haben sich nach der Bekanntgabe des neuen Mindestlohns die Zahlungen und Gebühren in vielen Bereichen geändert, vom Arbeitslosengeld bis zu den Beiträgen zur allgemeinen Krankenversicherung (GSS). Die aktualisierte Liste sieht wie folgt aus:
Der bisherige Netto-Mindestlohn von 17.002 TL stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung auf 22.104 TL.
Das niedrigste Arbeitslosengeld stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 7.940,33 TL auf 10.332,43 TL.
Das höchste Arbeitslosengeld stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 15.880,66 TL auf 20.644,86 TL.
Der tägliche GSS-Beitrag stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 600,80 TL auf 781,04 TL.
Der höchste freiwillige Versicherungsbeitrag stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 48.006,05 TL auf 62.407,87 TL.
Der niedrigste freiwillige Versicherungsbeitrag stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 6.400,80 TL auf 8.321,04 TL.
Der niedrigste Bağkur-Beitrag stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 5.950,75 TL auf 7.735,98 TL.
Der BES-Abzug stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 600,07 TL auf 780,09 TL.
Die monatliche Beitragszahlung für Hausangestellte stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 6.500,81 TL auf 8.451,05 TL.
Der niedrigste tägliche Betrag für Militärdienst-, Geburts-, Anwaltspraktikums- und Doktoranden-Nachzahlungen stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 213,23 TL auf 277,20 TL.
Der höchste tägliche Betrag für Militärdienst-, Geburts-, Anwaltspraktikums- und Doktoranden-Nachzahlungen stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 1.600 TL auf 2.080 TL.
Das Praktikantengehalt stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung von 5.100,64 TL auf 6.630,83 TL.
Die Abfindung, die bei 20.002 TL lag, stieg nach der 30-prozentigen Erhöhung auf 26.004 TL.