Drittes Gehaltsangebot für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Gewerkschaft hält Regierungsangebot für unzureichend
Die Regierung hat im Rahmen der Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihr drittes Gehaltsangebot vorgelegt. Im neuen Vorschlag wird eine Lohnerhöhung von 24 Prozent für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 angeboten. Die Gewerkschaften halten diesen Satz jedoch für unzureichend. Die Parteien werden am Montag erneut zu Verhandlungen zusammenkommen.
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Die Regierung hat ihr drittes Angebot in den Tarifverhandlungen vorgelegt, die Arbeiter in Bereichen wie Krankenhäusern, Universitäten, Ministerien, Eisenbahnen, Autobahnen und Produktionsanlagen im öffentlichen Dienst betreffen.
Dem neuen Angebot zufolge wurde den Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Lohnerhöhung von 24 Prozent für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 vorgeschlagen. Für die zweiten sechs Monate wurde vorgeschlagen, die Erhöhungsrate auf Basis der tatsächlichen Inflation festzulegen.
Obwohl diese Entwicklung als neuer Schritt im langwierigen Verhandlungsprozess gewertet wird, stieß sie bei den Gewerkschaftsvertretern auf Ablehnung.
DIE ERSTEN BEIDEN ANGEBOTE HATTEN FÜR KRITIK GESORGT
Das erste Angebot, das die Regierung zuvor unterbreitet hatte, sah eine Lohnerhöhung von 16 Prozent für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 und 8 Prozent für die zweiten sechs Monate vor.
Diese Sätze wurden von Hak-İş und Türk-İş als „realitätsfern“ abgelehnt. Das zweite Angebot wurde mit 17 Prozent für die ersten sechs Monate und 10 Prozent für die zweiten sechs Monate bekannt gegeben.
Doch auch diese Sätze erfüllten die Forderungen der Gewerkschaften nicht. Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung, die die Kaufkraft der Beschäftigten im öffentlichen Dienst angesichts von Lebenshaltungskosten, Teuerung und steigender Inflation schützt.
VERHANDLUNGEN WERDEN AM MONTAG FORTGESETZT
Da keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte, wurden die Gespräche vertagt. Das nächste Treffen wird für Montag, den 22. Juli, erwartet.