Einkommensteuerklassen für das neue Jahr stehen fest: Wurde der Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderungen erhöht?
Die Einkommensteuertarife und Ausnahmeregelungen für das Jahr 2025 wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Während die erste Einkommensstufe von 110.000 Lira auf 158.000 Lira angehoben wurde, wurden die Steuerermäßigungen für Bürger mit Behinderungen sowie die Freibeträge für Verpflegungs- und Fahrtkostenzuschüsse für Arbeitnehmer erhöht. Zudem wurden die Ausnahmeregelungen für Mieteinnahmen, gelegentliche Einkünfte und Wertzuwachsgewinne angehoben. Der Einkommensteuertarif und die neuen Regelungen wurden aktualisiert, um den Steuerzahlern eine geringere Steuerlast zu ermöglichen.
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Mit dem vom Ministerium für Schatz und Finanzen veröffentlichten Kommuniqué wurden die Einkommensteuertarife und Freibeträge für das Jahr 2025 festgelegt. Demnach wurde die erste Einkommensstufe von 110.000 Lira auf 158.000 Lira, die zweite Stufe von 230.000 Lira auf 330.000 Lira und die dritte Stufe von 580.000 Lira auf 800.000 Lira angehoben. Die höchste Stufe stieg von 3 Millionen Lira auf 4,3 Millionen Lira.
Für Bezieher von Lohneinkommen wurde die dritte Stufe von 870.000 Lira auf 1,2 Millionen Lira angehoben; die neuen Sätze ermöglichen es den Steuerzahlern, erst bei höheren Einkommen in die nächsthöheren Steuerklassen zu fallen.
ACHTUNG BEI BRUTTOLÖHNEN: WIE VIEL WIRD VON IHREM GEHALT ABGEZOGEN?
Demnach zahlen Personen mit einem Einkommen bis zu 158.000 Lira 15 Prozent Einkommensteuer, zwischen 158.000 und 330.000 Lira 20 Prozent, zwischen 330.000 und 1,2 Millionen Lira 27 Prozent, zwischen 1,2 Millionen und 4,3 Millionen Lira 35 Prozent und bei einem Einkommen von 4,3 Millionen Lira und darüber 40 Prozent Einkommensteuer.
STEUERVORTEIL FÜR MINDESTLOHNEMPFÄNGER
Die Erhöhung des Mindestlohns um 30 Prozent hat auch die Freibeträge für Einkommen- und Stempelsteuer erhöht. Während des gesamten Jahres 2025 werden alle Lohnempfänger insgesamt 47.519,79 TL weniger an Einkommen- und Stempelsteuer zahlen.
Darüber hinaus wurde der tägliche Freibetrag für Verpflegungsgeld von 170 TL auf 240 TL und der Freibetrag für Fahrtkosten von 88 TL auf 126 TL angehoben. Somit bleibt die monatliche Summe der an Arbeitnehmer zahlbaren Verpflegungs- und Fahrtkosten steuerfrei.
STEUERERMÄSSIGUNG FÜR BÜRGER MIT BEHINDERUNGEN
Die Beträge der Einkommensteuerermäßigung, von denen Bürger mit Behinderungen profitieren, wurden entsprechend der Neubewertungsrate erhöht. Die monatlichen Ermäßigungsbeträge wurden je nach Grad der Behinderung wie folgt aktualisiert:
Grad: 2.400 TL (zuvor 1.700 TL)
Grad: 5.700 TL (zuvor 4.000 TL)
Grad: 9.900 TL (zuvor 6.900 TL)
Der Freibetrag für die Sonderverbrauchssteuer (ÖTV), der auf Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen angewendet wird, wurde zum 1. Januar 2025 auf 2.290.200 TL angehoben.
Freibeträge bei Mieteinnahmen, gelegentlichen Einkünften und Wertzuwachsgewinnen
Der Freibetrag für Mieteinnahmen wurde von 33.000 TL auf 47.000 TL erhöht.
Freibetrag bei Wertzuwachsgewinnen: 120.000 TL (zuvor 87.000 TL)
Freibetrag bei gelegentlichen Einkünften: 280.000 TL (zuvor 200.000 TL)
Grenze für die Abgabe einer Steuererklärung: 18.000 TL
ÄNDERUNG BEI AUSGABEN FÜR PERSONENKRAFTWAGEN
Die Ausgaben- und Abschreibungsbeträge für Personenkraftwagen wurden ebenfalls gemäß der Neubewertungsrate aktualisiert.
Monatliche Mietgebühr: 37.000 TL (zuvor 26.000 TL)
Grenze für die steuerliche Abschreibung: 2,1 Millionen TL (zuvor 1,5 Millionen TL)
FREIBETRÄGE FÜR ERBSCHAFTS-, SCHENKUNGS- UND GEWERBESTEUERN
Mit den getroffenen Regelungen wurde der Umfang der steuerbefreiten gewerblichen Tätigkeit erweitert; auch Personen, die zu Hause hergestellte Produkte über das Internet oder ähnliche Plattformen verkaufen, wurden in die Befreiung einbezogen.
Die Befreiungsgrenze von 1,1 Millionen Lira wurde entsprechend der Neubewertungsrate auf 1,58 Millionen Lira angehoben. In diesem Rahmen sind Einkünfte bis zu 1,58 Millionen Lira von der Steuer befreit. Die Einkünfte von Steuerzahlern, die der einfachen Besteuerung unterliegen, waren bereits seit 2021 von der Einkommensteuer befreit.
Einige Grenzwerte und Beträge, wie die jährlichen Mietbeträge sowie die jährlichen Einkäufe, Verkäufe und Geschäftsumsätze, die zu den Bedingungen für die einfache Besteuerung gehören, wurden ebenfalls aktualisiert.
Während steuerehrliche Steuerzahler, die ihre Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen fristgerecht einreichen und ihre Steuern zahlen, von einer Steuerermäßigung von 5 Prozentpunkten profitieren, wurde auch die Obergrenze für den Betrag, auf den die Steuerermäßigung angewendet werden kann, entsprechend der Neubewertungsrate von 6,9 Millionen Lira auf 9,9 Millionen Lira angehoben.
Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden erhöht und der Steuertarif aktualisiert.
Bei Erbschaften stieg der Freibetrag für Ehepartner und Kinder von 1,609 Millionen Lira auf 2,316 Millionen Lira, während der Freibetrag für unentgeltliche Übertragungen und Lotteriegewinne von 37.059 Lira auf 53.339 Lira angehoben wurde.