Geldstrafen in Umwelt- und Handelsgesetzen erhöht: 14.310 TL Bußgeld für Versäumnisse
Laut einer im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wurden die für das Jahr 2025 geltenden Verwaltungsgeldstrafen angehoben. Damit steht fest, welche Bußgelder gegen diejenigen verhängt werden, die ihre Abgasemissionsmessung nicht durchführen lassen oder die Umwelt verschmutzen.
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Die im Rahmen des Umweltgesetzes und des türkischen Handelsgesetzbuches verhängten Verwaltungsgeldstrafen wurden ab 2025 gemäß der Neubewertungsrate angepasst. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung stiegen die Sanktionen für umweltschädliche Praktiken um 43,93 Prozent.
HÖCHSTSTRAFE AUF 114.584 TL FESTGELEGT
Gemäß Artikel 20 des Umweltgesetzes Nr. 2872 wurde die Untergrenze für Geldstrafen auf 14.310 TL und die Obergrenze auf 114.584 TL festgelegt.
14.310 TL BUẞGELD FÜR FEHLENDE ABGASEMISSIONSMESSUNG
Für Fahrzeughalter, die die Abgasemissionsmessung nicht durchführen lassen, wurde das Bußgeld von 9.943 TL im Jahr 2024 auf 14.310 TL im Jahr 2025 angehoben.
6.923 TL FÜR UMWELTVERSCHMUTZUNG
Die Strafe für Personen, die in öffentlichen Bereichen die Umwelt verschmutzen, wurde von 4.810 TL auf 6.923 TL erhöht.
STRENGE SANKTIONEN BEI VERSTÖẞEN GEGEN PLASTIKTÜTEN-REGELUNG
Verkaufsstellen, die Plastiktüten entgegen den gesetzlichen Bestimmungen kostenlos abgeben, müssen mit einer Strafe von 114,55 TL pro Quadratmeter ihrer Verkaufsfläche rechnen. Zudem werden gegen Unternehmen, die im elektronischen Handel tätig sind und bei denen Verstöße gegen die Regeln festgestellt werden, Geldstrafen zwischen 20.771 TL und 207.747 TL verhängt.
Die im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidungen lauten wie folgt: