Kritische Phase beim Mindestlohn: Die letzte Etappe ist erreicht
Das erste Treffen zur Festlegung des neuen Mindestlohns, der 2025 gelten wird, findet am Dienstag, den 10. Dezember, im Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit statt. Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden bei diesem entscheidenden Treffen zusammenkommen.
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Die Arbeiten zur Festlegung des Mindestlohns für das Jahr 2025 beginnen mit dem ersten Treffen am Dienstag, den 10. Dezember, das vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausgerichtet wird. An den Beratungen werden die Arbeitnehmerseite, vertreten durch TÜRK-İŞ, und die Arbeitgeberseite, vertreten durch den Arbeitgeberverband der Türkei (TİSK), teilnehmen.
Der Mindestlohn liegt derzeit bei 17.002 Lira und 12 Kuruş. Der Bruttomindestlohn beträgt 20.002 Lira und 50 Kuruş. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber belaufen sich unter Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zum Arbeitslosenversicherungsfonds auf 23.502 Lira und 94 Kuruş.
WER GEHÖRT DER KOMMISSION ZUR FESTLEGUNG DES MINDESTLOHNS AN?
Die 15-köpfige Kommission zur Festlegung des Mindestlohns, die mit der Bestimmung des Mindestlohns beauftragt ist, setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Regierung zusammen. Auch in diesem Jahr wird der stellvertretende Vorsitzende von TÜRK-İŞ, Ramazan Ağar, den Vorsitz der Kommission führen.
Der Delegation von TÜRK-İŞ werden die Köchin Selma Sayın, die Friseurin Nihan Koçak, der bei der Autobahnverwaltung als Subunternehmer beschäftigte Durmuş Öztürk sowie der Pressevertreter Sezer Özseven angehören. Die Probleme und Forderungen der Arbeitnehmer werden durch diese Vertreter an den Verhandlungstisch gebracht.
Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich nicht nur auf die Beschäftigten aus, die diesen Lohn beziehen, sondern beeinflusst auch die Gehälter in Betrieben mit Tarifverträgen sowie zahlreiche Parameter in gesetzlichen Regelungen.
Der neue Mindestlohn wird für viele Bereiche wie das Arbeitslosengeld, die Abfindungszahlungen sowie die Nachzahlungen für Geburts- und Militärdienstzeiten ausschlaggebend sein.
WIE LÄUFT DER PROZESS ZUR FESTLEGUNG DES LOHNES AB?
Der Mindestlohn wird von der Kommission festgelegt, die auf Einladung des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit zusammentritt. Nach vier Treffen im Dezember wird die mit Stimmenmehrheit getroffene Entscheidung der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Bei Stimmengleichheit ist die Auffassung der Seite, der der Kommissionsvorsitzende angehört, ausschlaggebend.