Kritisches Datum für den Mindestlohn genannt: 'Dienstag oder Mittwoch...'
Die letzte Sitzung zur Festlegung des Mindestlohns für 2025, der Millionen von Arbeitnehmern und die gesamte Gesellschaft betrifft, findet diese Woche statt. Während TÜRK-İŞ eine Erhöhung um 74 Prozent fordert, wird mit Spannung erwartet, wie sich Arbeitgeber und Regierung positionieren. Unterdessen wurde der Tag bekannt gegeben, an dem der Mindestlohn festgelegt werden soll.
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Die Arbeiten zur Festlegung des Mindestlohns, der 2025 gelten soll, nähern sich dem Ende. Der Mindestlohn, der direkt mehr als 7 Millionen Arbeitnehmer und indirekt die gesamte Gesellschaft betrifft, wird in der vierten Sitzung der Mindestlohnkommission, die diese Woche stattfindet, konkretisiert.
LETZTE SITZUNG DIESE WOCHE
Die Verhandlungen, die unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit geführt werden, fanden erstmals am 10. Dezember, zum zweiten Mal am 16. Dezember und zum dritten Mal am 19. Dezember statt.
Wie die Nachrichtenagentur AA berichtet, wird die vierte und letzte Sitzung für Dienstag oder Mittwoch erwartet, an dem auch der neue Betrag bekannt gegeben werden soll.
FORDERUNGEN VON TÜRK-İŞ UND ARBEITGEBERN
Während der aktuelle Mindestlohn netto 17.002 Lira beträgt, forderte TÜRK-İŞ eine Inflationsanpassung von 45 Prozent sowie einen Wohlfahrtszuschlag von 20 Prozent. Diese Forderung sieht eine Anhebung des neuen Mindestlohns auf 29.583 Lira vor. Die Arbeitgeberseite steht dieser Forderung jedoch skeptisch gegenüber und wünscht sich eine Fortsetzung und Erhöhung der staatlichen Unterstützung für Arbeitgeber.
Die Haltung der Regierung ist in diesem Prozess von entscheidender Bedeutung. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen so lange andauern, bis ein Konsens zwischen den Parteien erzielt wird.
MÖGLICHE ERHÖHUNGSSZENARIEN
Die in der Öffentlichkeit diskutierten möglichen Erhöhungsraten und die daraus resultierenden geschätzten Mindestlohnbeträge lauten wie folgt:
30 Prozent Erhöhung: Netto 22.103 Lira
35 Prozent Erhöhung: Netto 22.953 Lira
40 Prozent Erhöhung: Netto 23.803 Lira
45 Prozent Erhöhung: Netto 24.653 Lira
50 Prozent Erhöhung: Netto 25.503 Lira
WIE WIRD DER MINDESTLOHN FESTGELEGT?
Der Prozess zur Festlegung des Mindestlohns wird gesetzlich durch die 15-köpfige Mindestlohnkommission durchgeführt, die sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Regierung zusammensetzt. Die Kommission tritt an den vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit festgelegten Terminen zusammen.
Damit die Kommission eine Entscheidung treffen kann, ist die Teilnahme von mindestens 10 Mitgliedern erforderlich; Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt die Seite, auf der sich der Vorsitzende befindet, als die Mehrheit.
Derzeit beträgt der Mindestlohn für einen Arbeitnehmer monatlich 20.002 Lira und 50 Kuruş brutto, was nach Abzügen einem Nettobetrag von 17.002 Lira und 12 Kuruş entspricht. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber belaufen sich pro Arbeitnehmer auf 23.502 Lira und 94 Kuruş. Darin enthalten sind zusätzliche Kosten wie Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung.