Mindestlohn 2025 auf 22.104 TL festgelegt! Wann werden die erhöhten Gehälter ausgezahlt?
Der Mindestlohn für das Jahr 2025 wurde auf 22.104 TL festgelegt. Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab bekannt, dass der neue Lohn ab dem 1. Januar 2025 gültig sein wird. Arbeitnehmer, die ihre Gehälter am Monatsende erhalten, bekommen ihre erhöhten Bezüge jedoch erst im Februar. Wann wird also der erhöhte Mindestlohn ausgezahlt? Wird der neue Mindestlohn am 1. Januar oder am 1. Februar gezahlt?
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Die Mindestlohnkommission hat nach intensiven Beratungen im Dezember den Mindestlohn für das Jahr 2025 festgelegt.
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab den neuen Netto-Mindestlohn mit 22.104 TL bekannt.
Der Bruttolohn wurde auf 26.005 Lira und 50 Kuruş festgesetzt. Die neue Mindestlohnerhöhung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Unterdessen nahm der Arbeitnehmervertreter TÜRK-İŞ nicht an der vierten Sitzung der Kommission teil.
TÜRK-İŞ begründete die Nichtteilnahme an der Sitzung damit, dass die Arbeitgeberseite ihren Vorschlag zum Mindestlohn nicht mitgeteilt habe.
WIE HOCH IST DER MINDESTLOHN 2025? HIER SIND DIE DETAILS ZUM MINDESTLOHN
Der Mindestlohn für das Jahr 2025 wurde auf netto 22.104 Lira festgelegt. Der Mindestlohn wurde um 30 Prozent erhöht.
Unter Einbeziehung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherungsbeitrag (SGK) und des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung belaufen sich die Gesamtkosten eines Arbeitnehmers für den Arbeitgeber auf 30.556 Lira und 46 Kuruş.
Die Details des neu bekannt gegebenen Mindestlohns lauten wie folgt:
Nettolohn: 22.104 Lira und 67 Kuruş
Bruttolohn: 26.005 Lira und 50 Kuruş
Mit dem neuen Mindestlohn wurde auch der staatliche Zuschuss für Arbeitgeber pro Mindestlohnempfänger von 700 Lira auf 1.000 Lira erhöht.
WANN WIRD DER ERHÖHTE MINDESTLOHN AUSGEZAHLT?
Der erhöhte Mindestlohn tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Arbeitnehmer, die ihr Gehalt für den jeweiligen Monat zu Monatsbeginn erhalten, bekommen ihren erhöhten Lohn bereits Anfang Januar.
Wer sein Gehalt am Monatsende bezieht, wird das erste erhöhte Gehalt im Februar sehen.
Für diejenigen, die ihr Januar-Gehalt noch nicht in erhöhter Form erhalten, werden die Differenzbeträge im Februar ausgezahlt.