Mit der Rentenerhöhung steigen zwei weitere Bezüge! Wie hoch sind nun die Witwen- und Waisenrenten?
Mit der Rentenerhöhung für das Jahr 2025 sind auch die Witwen- und Waisenrenten gestiegen. Die für die ersten sechs Monate des Jahres festgelegte Erhöhung von 15,75 Prozent wirkt sich nun auf die Ehepartner und Kinder verstorbener Rentner aus. Wie hoch sind also die Witwen- und Waisenrenten?
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Die Erhöhungsrate für das Jahr 2025, die Millionen von Rentnern betrifft, wurde festgelegt. Demnach wurde die für die ersten 6 Monate des Jahres 2025 geltende Erhöhungsrate auf 15,75 Prozent festgesetzt.
Auch die Witwen- und Waisenrenten sind nach den Rentenerhöhungen gestiegen.
WIE WERDEN WITWEN- UND WAISENRENTEN BERECHNET?
Der Sozialversicherungsberater Emin Yılmaz sprach gegenüber Milliyet: „Rechtlich gesehen gilt hier: Wenn einer der Ehepartner verstirbt, wird der andere – unabhängig davon, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt – als verwitwet eingestuft. Die hinterbliebenen Kinder gelten als Waisen.
Unsere Rentner erhalten zweimal im Jahr, im Januar und Juli, eine Rentenanpassung. Die Rentenanpassungen werden auf Basis der bekannt gegebenen Inflation bewertet. Witwen und Waisen erhalten Zahlungen auf Basis ihres jeweiligen Anteils an der Akte.
Wenn nur der Ehepartner hinterblieben ist und nicht arbeitet, werden 75 Prozent der Rente der verstorbenen Person ausgezahlt; wenn die Person arbeitet, sind es 50 Prozent.
WIE HOCH SIND DIE MONATLICHEN BEZÜGE FÜR WITWEN UND WAISEN?
Wenn der Ehepartner nicht arbeitet und keine Kinder vorhanden sind, erhält der Ehepartner einer verstorbenen Person mit einer Rente von 14.469 TL einen Witwenrentenanteil von 75 Prozent, also 10.851 TL.
Wenn der Ehepartner arbeitet, werden 50 Prozent der Rente ausgezahlt und die Person erhält 7.234,50 TL.
Ein Kind mit einem Anteil von 25 Prozent erhält eine Waisenrente in Höhe von 3.617,25 TL.“