Neue Ära an Geldautomaten: Diese Passwörter werden nicht mehr akzeptiert... Sperrstrafen drohen
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat eine neue Regelung zur Vorbeugung von Kredit- und Bankkartenbetrug eingeführt. Ab sofort dürfen Gründungsdaten von Fußballvereinen sowie bestimmte andere spezielle Daten nicht mehr als Passwörter verwendet werden.
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Wie berichtet wurde, hat die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) eine neue Regelung in Kraft gesetzt, um Betrugsfälle bei Kredit- und Bankkarten einzudämmen.
Im Rahmen dieser Regelung wurde festgelegt, dass Gründungsdaten von Fußballvereinen nicht mehr als PIN verwendet werden dürfen. Es wurde mitgeteilt, dass diese Daten aufgrund der potenziellen Sicherheitslücken in den Verbotskatalog aufgenommen wurden.
"GRÜNDUNGSDATEN VON FUSSBALLVEREINEN KÖNNEN NICHT MEHR VERWENDET WERDEN"
Um Betrugstransaktionen über Kredit- und Bankkarten zu verhindern, hat die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) Maßnahmen gegen die Verwendung von Gründungsdaten von Fußballvereinen als PIN ergriffen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass bereits zuvor die Verwendung von Geburtsdaten als PIN untersagt wurde, die Regelung nun jedoch ausgeweitet wurde, um sowohl die Verwendung von Vereinsgründungsdaten als auch von sich wiederholenden Zahlenfolgen (wie etwa Kfz-Kennzeichen) als PIN zu unterbinden.
DIESE DATEN KÖNNEN NICHT ALS PIN VERWENDET WERDEN
Als erste Maßnahme wurde bekannt gegeben, dass Geburtsdaten sowie Jahreszahlen wie 1453, 1881 oder 1915 nicht mehr als PIN verwendet werden können.
BEI BEHARREN DROHT SPERRUNG
Es wurde angekündigt, dass Bankkarten gesperrt werden, falls ein Nutzer beharrlich versucht, das Gründungsdatum seines favorisierten Fußballvereins als PIN für den Geldautomaten festzulegen.