Omnibus-Gesetzentwurf für GSS-Beitragsschulden: Werden sie gestundet?
Eine neue Regelung für GSS-Beitragsschulden steht auf der Tagesordnung. Werden die Schulden, die am 1. Januar 2025 verjähren, erlassen? Kommt eine Amnestie für GSS-Schulden? Werden die Beiträge zur allgemeinen Krankenversicherung gestundet? Hier sind alle Details...
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In der Türkei sind mehr als 9 Millionen Menschen im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherung (GSS) versichert und müssen monatliche Beiträge in Höhe von 3 Prozent des Bruttomindestlohns zahlen.
Für das Jahr 2024 wurde dieser Betrag auf 600 Lira festgelegt. Für Bürger, die Schulden bei diesem System haben, endet ab dem 1. Januar das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Es wurde mitgeteilt, dass in der AKP Vorbereitungen bezüglich der GSS-Beitragsschulden getroffen werden. Es wird erwartet, dass der Omnibus-Gesetzentwurf eine Amnestie für GSS-Beitragsschuldner vorsieht.
KOMMT EINE AMNESTIE FÜR GSS-SCHULDEN?
Berichten der Zeitung Hürriyet zufolge sollen die Beitragsschulden zur allgemeinen Krankenversicherung mit dem Gesetzentwurf, der in den kommenden Tagen dem Parlament vorgelegt werden soll und voraussichtlich etwa neun Artikel umfassen wird, nicht eingezogen werden.
Es wurde bekannt, dass etwa 400.000 Personen von der Amnestie für GSS-Beitragsschulden profitieren werden, deren 10-jährige Verjährungsfrist am 1. Januar 2025 abläuft.
Mit dieser Regelung wird der Staat auf Forderungen in Höhe von 250 Millionen TL verzichten.
Des Weiteren ist mit dem Entwurf geplant, in den Provinzzentren eine wichtige Dachorganisation zu gründen, die auf den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz spezialisiert ist.
In diesem Rahmen sollen alle allgemeinen und regulatorischen Berichte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei den unter dem Namen ÇASMER zu gründenden Zentren eingeholt werden können.
Omnibus-Gesetzentwurf für GSS-Beitragsschulden: Werden sie gestundet?
Omnibus-Gesetzentwurf für GSS-Beitragsschulden: Werden sie gestundet?