Preiserhöhungen 2026: IMEI-Registrierungsgebühr, Reisepass, Ausreisegebühr und Kfz-Steuer stehen fest
Mit der Festlegung der Neubewertungsrate werden ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Gebühren steigen, darunter für Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, die Ausreisegebühr, Verpflegungspauschalen, IMEI-Registrierungsgebühren, Bußgelder im Straßenverkehr sowie die Kfz-Steuer (MTV). Hier sind die Details…
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Nach der Festlegung der Neubewertungsrate für das Jahr 2025 werden ab dem 1. Januar 2026 Erhöhungen bei sämtlichen Steuern, Gebühren, Bußgeldern und Entgelten in Kraft treten. Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, die Ausreisegebühr, die IMEI-Registrierungsgebühr, die Kfz-Steuer (MTV), Bußgelder im Straßenverkehr sowie die Verpflegungs- und Fahrtkosten für Arbeitnehmer werden im neuen Jahr mit Aufschlägen angewendet.
NEUBEWERTUNGSRATE WIRD ZWISCHEN 22 UND 24 PROZENT ERWARTET
Der 12-Monats-Durchschnitt des Erzeugerpreisindex (ÜFE), der jedes Jahr im Oktober bekannt gegeben wird, dient als Grundlage für die Festlegung der Neubewertungsrate. Im vergangenen Jahr wurde die Rate mit 43,93 Prozent angegeben. Für dieses Jahr wird eine Rate im Bereich zwischen 22 und 24 Prozent prognostiziert. Der AKP-Vorsitzende und Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan ist befugt, diese Rate zu erhöhen oder zu senken.
WAS ÄNDERT SICH IM NEUEN JAHR?
Wie NTV berichtet, führt die Neubewertungsrate zu automatischen Erhöhungen bei vielen Posten wie Steuern, Gebühren, Bußgeldern und Freibeträgen.
Hier sind einige der Posten, die sich ab 2026 voraussichtlich ändern werden:
ESSENSZUSCHUSS WIRD ERHÖHT
Der tägliche Essenszuschuss beträgt derzeit 240 TL zzgl. MwSt. Basierend auf der geschätzten Erhöhung von 23 Prozent wird erwartet, dass dieser Betrag auf 295,2 TL steigt.
FREIBETRAG FÜR FAHRTKOSTEN WIRD ANGEHOBEN
Der Teil der täglichen Fahrtkosten, den der Arbeitgeber anstelle eines Shuttles an den Mitarbeiter zahlt, war bis zu einer Höhe von 126 TL steuerfrei. Im neuen Jahr wird erwartet, dass diese Grenze auf etwa 155 TL steigt.
ERHÖHUNG DER IMEI-REGISTRIERUNGSGEBÜHR UND DER AUSREISEGEBÜHR
Die IMEI-Registrierungsgebühr wird von 45.614 TL auf etwa 56.000 TL steigen.
Die Ausreisegebühr wird von 1.000 TL auf etwa 1.230 TL angehoben.
FREIBETRAG FÜR MIETEINKÜNFTE WIRD ERHÖHT
Der Freibetrag für die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen, der 2025 bei 47.000 TL lag, soll mit der neuen Rate 57.810 TL erreichen.
DEKLARATIONSGRENZEN WERDEN AKTUALISIERT
Bei Dividenden, gewerblichen Mieteinkünften oder Einkommen von mehreren Arbeitgebern wird erwartet, dass die Deklarationsgrenze von 330.000 TL auf 405.900 TL angehoben wird. Bei Einkünften ohne Freibetrag, wie etwa Zinsen aus ausländischen Bankkonten, wird ein Anstieg der Grenze von 18.000 TL auf 22.140 TL prognostiziert.
ERHÖHUNG DES FREIBETRAGS BEI IMMOBILIENVERKÄUFEN
Der Freibetrag für Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die vor Ablauf von fünf Jahren verkauft werden, lag 2025 bei 120.000 TL. Es wird erwartet, dass dieser Betrag 2026 auf 147.600 TL steigt.
REGELUNGEN FÜR FAHRZEUGE UND KFZ-STEUER (MTV)
Bei gemieteten Personenkraftwagen können monatliche Mietkosten bis zu 45.510 TL als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei gekauften Fahrzeugen wird der Teil bis zu 1.217.700 TL (inkl. Sonderverbrauchssteuer und MwSt.) als Betriebsausgabe anerkannt. Für die Kfz-Steuer (MTV) und Bußgelder im Straßenverkehr wird ebenfalls eine Erhöhung im gleichen Verhältnis erwartet.